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Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Frau Vizepräsidentin! Frau Staatssekretär! Kollegen hier im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Nur kurz zur Kollegin Jagl: Ich weiß schon, die Grünen haben gern einen Kontroll- und einen Bewachungsstaat, wenn es um die öster­reichische Bevölkerung geht und wenn es um die österreichischen Unternehmer geht. Replizierend auf den vorherigen Tagesordnungspunkt mit dem Gesetz betreffend die Landwirtschaft: Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal etwas von Eiswein gehört haben – schauen Sie einmal, ob Sie den am 15. Dezember einmelden können!

Kommen wir aber zurück zum jetzigen Tagesordnungspunkt: Ja, die Energie­preise in Europa, insbesondere aber auch in Österreich sind durch die falsch gesetzten Maßnahmen der türkis/schwarz-grünen Bundesregierung der letzten drei Jahre natürlich zusätzlich signifikant gestiegen. Die sich daraus ergebende besondere Belastung ist für die österreichische Bevölkerung, aber auch für die vielen österreichischen Unternehmen nicht tragbar.

Das Energiekostenzuschussgesetz war ja bereits mehrmals auf der Tages­ordnung: Dezember 2022, März und Juni dieses Jahres. Heute geht es ja unter anderem um die Ermöglichung einer Kombinierbarkeit von Förderungen nach dem Stromkostenzuschussgesetz und dem Energiekostenzuschussgesetz für energieintensive Betriebe. Wir Freiheitliche haben dem Stromkostenzu­schuss­gesetz zugestimmt und auch damals schon auf Nationalratsebene darauf gedrängt, dass dieses rasch beschlossen wird, da es eine treffsichere Maßnahme ist und deren Nichtumsetzung, da ja bereits eine Vielzahl anderer EU-Staaten das umgesetzt hat, ein großer Wettbewerbsnachteil für unsere heimischen Betriebe wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitliche werden allen drei unter diesen Tagesordnungspunkten vorliegenden Gesetzen zustimmen.

Zum Thema Non-Profit-Organisationen hat ja mein Kollege Markus Steinmaurer bereits die positiven Standpunkte unsererseits angemerkt.

Beim dritten vorliegenden Bundesgesetz wird eben das Gewerbliche Sozialver­sicherungsgesetz geändert. Da geht es um die Ausweitung eines Pauschal­förder­modells für Kleinst- und Kleinbetriebe für den Förderungszeitraum Februar bis Dezember 2022 auf neue Selbstständige. Die Umsetzung des Energiekosten­zu­schusses für neue Selbstständige soll durch eine einmalige Gutschrift in der Höhe von 410 Euro auf dem Beitragskonto der Versicherten im vierten Quartal 2023 – unter der Voraussetzung, dass im Monat Dezember 2022 die Höchst­bemessungsgrundlage nicht erreicht wurde – erfolgen.

Als kritisch sehen wir dabei aber, dass die Gutschrift erst im vierten Quartal 2023 erfolgt. Diese Gutschrift für die Belastungen, die im Zeitraum Feber 2022 bis Dezember 2022 stattgefunden haben, wäre unserer Meinung nach mit einem Funken des Willens bereits im dritten Quartal 2023 möglich gewesen. Dass diese Bundesregierung aber nichts aus ihren Fehlern der Vergangenheit gelernt hat und im Sinne einer wirtschaftlichen Aufholjagd und Stärkung der heimischen Wirtschaft und der heimischen Regionen so schnell wie möglich agiert, sieht man natürlich auch in diesem Fall.

Für einen Wirtschaftsturbo für unser Land braucht es einen Volkskanzler Kickl, der Wirtschaftspolitik mit Hausverstand umsetzen wird. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schennach: Jawohl! Jawohl!)

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