10.16

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf ein Thema, das Sie, Herr Landeshauptmann, in Ihrer Rede angesprochen haben, nämlich die Finanzausgleichsverhandlungen, speziell eingehen. Ich möchte am Anfang ein bisschen den Kontext darstellen.

Der Bund hat in den Jahren 2021, 2022 einen Großteil der Ausgaben für die Krisenbewältigung gestemmt. In dieser Zeit haben die Länder und Gemeinden maastrichtneutral beziehungsweise sogar -positiv saldiert. Für uns ist wichtig, dass Geld nur gegen Reformen oder zumindest die Reformbereitschaft der Länder und Gemeinden fließt. Sie haben die demografiebedingten Ausgaben­stei­gerungen bei Gesundheit und Pflege angesprochen. Die müssen natürlich entschärft werden, diese Ausgabensteigerungen können nicht so weitergehen. In diesem Kontext ist nicht zu vergessen: Auf Bundesseite gibt es natürlich auch demografiebedingte Ausgabensteigerungen, insbesondere bei den Pensionen. Es ist ja nicht so, dass das nur einzelne Gebietskörperschaften betrifft.

Aus unserer Sicht sind daher die von Finanzminister Brunner in Aussicht gestellten 10 Milliarden Euro – auf die fünf Jahre – für die Gesundheit sehr großzügig angesetzt. Auf der anderen Seite soll es im Gegenzug die von der Bundesregierung, insbesondere von Minister Rauch eingeforderte stärkere Transparenz geben, zum Beispiel die verpflichtende Einmeldung von Förderun­gen und so weiter in die Transparenzdatenbank, was ja derzeit nicht von einer 15a-Vereinbarung umfasst ist. Das soll aus unserer Sicht eine Voraussetzung für zusätzliche Mittel sein – nach dem Prinzip: Geld folgt Transparenz.

Apropos 15a-Vereinbarungen: In diesem Zusammenhang habe ich mir diese angeschaut und festgestellt, es sind momentan 63 Artikel-15a-Vereinbarungen in Geltung; ungefähr die Hälfte davon betrifft Vereinbarungen zwischen dem Bund und einzelnen Bundesländern, die andere Hälfte betrifft Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern gemeinsam. Jede 15a-Vereinbarung ist eigentlich ein Hinweis dafür, dass an der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern etwas nicht stimmt.

Unsere Forderungen für die Finanzausgleichsverhandlungen lassen sich daher in folgende Punkte zusammenfassen:

Punkt eins: Reformen im Finanzausgleich vorantreiben. Das bedeutet eine Bereinigung der Kompetenz- und Aufgabenverteilung, das bedeutet eine Bündelung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung auf jeweils einer Gebietskörperschaftsebene, wie dies auch der Fiskalrat neuerlich gefordert hat. Das bedeutet mehr Abgabenautonomie für die Länder und Gemeinden, mehr Zielorientierung und mehr Transparenz und Entflechtung bei den Transferzahlungen.

Thema zwei: Energie, insbesondere der Ausbau der Erneuerbaren. Hier fordern wir ein Bonus-Malus-System für die Länder über den Finanzausgleich – so sollen sie in die Pflicht genommen werden. Das bedeutet verbindliche Zielsetzungen für den Ausbau von Erneuerbaren, insbesondere was die Punkte installierte Kapazität und Netzausbau betrifft. Zusätzlich können andere Faktoren wie Bodenverbrauch oder Emissionsreduktion einfließen.

Thema drei: Elementarbildung und Kinderbetreuung. Hier kann man das Finanzausgleichsgesetz dazu nutzen, um per Stufenplan und Finanzierungs­ver­einbarung mit den Ländern und Gemeinden den Rechtsanspruch auf den Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag und kleinere Betreuungsgruppen umzusetzen. Wenn man das mit skandinavischen Verhältnissen vergleicht – wo wir hinwollen –, würde das längerfristig 2,5 bis 5 Milliarden Euro jährlich kosten.

Der nächste Punkt: Ganztagsschule, Nachmittagsbetreuung, Ferienbetreuung. Im Finanzausgleichsgesetz soll vereinbart werden, wie das Bildungs- und Betreuungsangebot für Schulkinder so erweitert werden kann, dass es mit der Vollzeitberufstätigkeit beider Elternteile vereinbar ist.

Mein nächster Punkt ist die Pflege: Dazu gibt es auch schon eine 15a-Vereinbarung. Da fordern wir bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zum Beispiel beim Personalschlüssel – sowohl im Krankenhaus als auch in den Altenheimen.

Nächster Punkt – ein großer Punkt –, die Gesundheit: Wir wünschen uns – für ein besseres Outcome – bundesweit einheitliche Präventionsprogramme, um die Anzahl der gesunden Lebensjahre zu erhöhen; wir wünschen uns Programme für chronisch Kranke, wie zum Beispiel an Diabetes Erkrankte, psychisch Erkrankte, Patienten mit Bluthochdruck und so weiter.

Wir wünschen uns echte Reformen, das heißt, es muss über Absichtserklärungen im FAG hinausgehen, die zugehörigen Reformen müssen in den Gesetzen wirklich umgesetzt werden. Wir fordern eine Aufwertung und bessere Finanzie­rung von Elga, eine verpflichtende Anbindung aller Ärztinnen und Ärzte und ein Vorantreiben der Datennutzung und Digitalisierung; wir fordern, dass alle Gesundheitsstrukturen für die Patienten nutzbar gemacht werden. Wir fordern einen Ausbau der Primärversorgungszentren auch über private Betreiber, eine stärkere Einbindung von Ambulatorien und letztlich weniger Versorgung im Krankenhaus und dessen Ambulanzen.

Gesundheitskompetenz war bisher als Punkt in jedem Vertrag drinnen, wurde aber nicht umgesetzt. Patientinnen und Patienten brauchen eine Anlaufstelle, damit sie wissen, wo sie hinmüssen, um nicht zuerst in der Allgemeinpraxis, dann in der Facharztpraxis und schlussendlich kumulativ im Krankenhaus zu landen und jeweils die Wartezimmer zu füllen. Wir würden deshalb 1450 zu einer bundesweiten Clearingstelle machen, damit Patientinnen und Patienten wissen, wo sie hinmüssen und wo sie sicher behandelt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

10.22

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Harald Himmer. – Ich erteile Ihnen dieses.