12.32

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Minister! Frau Präsidentin! Meine Vorredner haben lauter richtige Sachen gesagt. Die Opposition, die SPÖ sieht es so, die ÖVP so. Ich glaube, wir müssten den Grundsatz haben, dass man einfach eine gerechte Lösung findet. Ich bin bei Harry Himmer: Leistung muss sich lohnen! (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bravoruf des Bundesrates Buchmann.)

Es werden bei dieser Debatte die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 gemeinsam behandelt. Bei TOP 1 geht es im Wesentlichen um folgende Punkte: Ökologisierung des Steuerrechts – das ist längst erforderlich; Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern – das kann man auch nur unterstützen; Verwaltungsvereinfachung – das ist sicher kein Fehler; Betrugsbekämpfung – das ist eine langjährige Forderung der FPÖ (Zwischenruf bei den Grünen); Stärkung der Rechtssicherheit und Anpassung an das internationale Recht.

Eine sinnvolle Maßnahme scheint uns erstens die steuerliche Erleichterung für die außerbetriebliche Nutzung leerstehender Betriebsgebäude zu sein – das ist eine sinnvolle Sache, man verringert damit den Bodenverbrauch. Eine Gebäudeentnahme soll künftig zum Buchwert erfolgen. Das wiederum fordert die Jungunternehmer. Diese Änderungen sollten mit 1. Juli gelten.

Zweitens: Die Einkommensteuerbefreiung von Fotovoltaikanlagen ist ein sinnvoller Ansatz. Es braucht aber zusätzlich einen Netzausbau. In Oberöster­reich haben wir zum Beispiel an Sonntagen, wenn die Industrie- und Gewerbebetriebe weniger Strom brauchen, ein Überangebot. Das ist bekanntlich schlecht für das Stromnetz. Diese Gesetzesänderungen sind zu unterstützen, da sie auch inflationsdämpfend wirken.

Drittens: Die Einreichungen im Zusammenhang mit dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz sollen künftig digital erfolgen. – Das entspricht dem heutigen Stand. Eine Auszahlung erfolgt in Zukunft über Finanzonline.

Verlängerungen der Verjährungsfrist bei Finanzstrafen: Eine Finanzstrafe ist zurzeit nach fünf Jahren erledigt, das soll auf zehn Jahre ausgedehnt werden.

Beim Tabakmonopolgesetz gibt es einen begründeten Misstrauensvorschuss gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen und der Monopolverwaltung. Durch diese Änderung ist die Vertragsvergabe transparenter.

Negativ zu sehen ist im TOP 1 das Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022. Es ist ein bürokratisches Teuerungskonstrukt und muss jetzt aufgrund von Härtefällen angepasst werden, wobei es damit noch komplizierter wird.

Zu Punkt zwei: Bei diesem Punkt geht es um die Betrugsbekämpfung und die Forderung von Steuergerechtigkeit, was in Zeiten einer ausufernden Inflation sinnvoll erscheint. Alle in diesem TOP 2 angeführten Punkte können nur der Beginn einer geplanten neuen Steuergerechtigkeit sein.

Das Umsatzsteuergesetz 1994 soll geändert werden. Die gesammelten Informa­tionen werden zentralisiert gespeichert und mit der europäischen Datenbank abgeglichen. Damit wird hoffentlich eine Handhabe geschaffen, den Steuerbetrug auch auf EU-Ebene zu bekämpfen. Die Bundesabgabenordnung ist zuständig für die Abgabenerhebung von Großbetrieben und bestimmt auch die Mitteilungs- und Meldepflicht. Diese Änderungen sind besonders wichtig, da es sich die Großen bis jetzt immer richten konnten. Damit werden auch unsere Klein- und Mittelbetriebe unterstützt.

Die Änderung des Finanzstrafgesetzes dient zum Vorgehen bei Verstößen gegen die Aufzeichnungs-, Berichtigungs- und Aufbewahrungspflicht. Damit hat das BMF endlich eine Handhabe gegen internationalen Steuerbetrug. Weiters wird das Bankwesengesetz an die EU-Richtlinie angepasst. Es handelt sich im Wesentlichen um vernünftige Änderungen, weshalb wir bei diesem Tagesord­nung­spunkt auch zustimmen werden.

Zu Punkt 3: Dieser Punkt hat zum Ziel: erstens, die Unterstützung der zustän­digen Behörden durch einen automatisierten Abgleich der wirtschaftlichen Eigentümer, zweitens, die Verbesserung der risikobasierten Aufsicht durch die Registerbehörde, drittens, die Verbesserung der Zusammenarbeit der Registerbehörde mit anderen relevanten Behörden, viertens – ein ganz wichtiger Punkt –, die bessere Erkennung von Scheinunternehmen und, fünftens, die Gewährleistung der Einsicht in das Register für Personen und Organisationen.

Es ist unsererseits zu begrüßen, dass endlich die Bekämpfung von Scheinfirmen angegangen wird. Jährlich entgehen der öffentlichen Hand sowie der Sozialversicherung durch Sozialbetrug Steuern und Sozialbeiträge in beträcht­licher Höhe, verursacht durch Scheinfirmen. Durch Scheinfirmen werden Lohn- und Sozialabgaben systematisch gekürzt, und es entsteht zudem eine Wettbewerbsverzerrung zulasten von rechtskonform und redlich handelnden Unternehmen. Durch eine automatisierte Datenübermittlung von bestimmten Daten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer an die Abgabenbehörden sollen die zentralen Services künftig verbesserte Analysen, insbesondere zur Entdeckung von Scheinfirmen, durchführen können.

Zusammengefasst handelt es sich bei TOP 3 um verschiedene Änderungen, damit die Behörden diverse Schlupflöcher schneller, einfacher und konsequenter beseitigen können. Damit wird auch eine weitere Anpassung der Gesetze hinsichtlich einer internationalen Steuergerechtigkeit möglich. Daher werden wir bei TOP 3 zustimmen.

Abschließend darf ich allen Parlamentsmitarbeitern und den Kollegen hier im Bundesrat einen schönen, erholsamen Sommer wünschen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

12.38

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.‑Ing.in Dr.in Maria Huber. – Bitte schön.