13.01

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen zu Hause! Das Wagniskapitalfondsgesetz, um das es hier geht, ist als erster Schritt für die Stärkung der Eigenkapitaldeckung der österreichischen Unternehmen zu sehen. Auch wir haben uns dazu einige Fragen gestellt, und natürlich haben wir andere Zugänge und andere Standpunkte als meine Vorrednerin. (Vizepräsidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)

Wieso soll das Eigenkapital überhaupt gestärkt werden? – Weil Österreichs Unternehmen im internationalen Vergleich eine zu geringe Eigenkapitalquote haben. Unsere Unternehmen finanzieren sich zu einem großen Teil über Fremdkapital.

Wieso ist es wichtig, das jetzt zu ändern? – Weil eine gesunde Eigenkapitalquote die Resilienz der Unternehmen stärkt und sie damit weniger krisenanfällig macht.

Was macht das neue Gesetz? – Mit diesem Wagniskapitalfondsgesetz wollen wir die Bereitstellung von Eigenmitteln erleichtern, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Es wird eben genau nicht in börsennotierte Unternehmen investiert, wie zuvor schon kritisiert worden ist.

Dieses Wagniskapitalfondsgesetz ist genau dazu da, speziell Klein- und Mittelbetriebe mit Kapital auszustatten. Das soll heißen: Der Gesetzentwurf regelt die Rahmenbedingungen für Wagniskapitalfonds, und diese Wagniskapitalfonds werden, wie international üblich, als geschlossene Fonds in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft errichtet werden.

Und wie schon erwähnt: Für uns ist das ein erster Schritt zur Stärkung der Eigenkapitaldeckung der österreichischen Unternehmen, und das ist ein sehr wichtiger Punkt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zu diesem Zweck empfiehlt sich eine laufende Evaluierung, um wertvolle Hinweise für die nächsten Schritte zu sammeln. Zum einen gilt es dabei zu beobachten, ob die Zielvorgabe dieses Gesetzes, nämlich die Eigenkapitalquoten von Österreichs Unternehmen zu erhöhen, tatsächlich im erwarteten Ausmaß erreicht wird. Andererseits sieht das Gesetz erfreulicherweise hohe Transparenz­standards, den Schutz der Anlegerinnen und Anleger und Geldwäscheprä­ven­tionsmaßnahmen vor.

Es geht aber auch um die Interessen und den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wir müssen deshalb den Fokus auch darauf richten, welche Auswirkungen Wagniskapitalfonds eventuell auf involvierte Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer haben können; und es gilt zu beobachten, ob in einem solchen Fall die Interessen der Belegschaft durch Arbeitnehmer:innen­vertretung in entsprechenden Aufsichtsgremien eines Unternehmens ausreichend gewahrt sind. Gegebenenfalls müssten deren Interessen in folgen­den Schritten – auch Anpassungsrahmen – besser berücksichtigt werden. Da werden wir auf alle Fälle dranbleiben.

Alles in allem: Das Wagniskapitalfondsgesetz trägt der Vereinbarung im Regierungsprogramm Rechnung, wonach eine Gesellschaftsform für alter­native Investmentfonds mit variablem Kapital ermöglicht werden soll, nämlich bei gleichzeitiger Berücksichtigung hoher Transparenzstandards sowie des Anlegerschutzes.

Weiters dient der Gesetzbeschluss der Stärkung der Eigenkapitaldeckung österreichischer Unternehmen. Ich darf daher um Zustimmung bitten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.05

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte.