13.13
Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kollegen und Kolleginnen! In den letzten Jahren ist die Anzahl der Naturkatastrophen weltweit stark gestiegen. Leider sind wir in Österreich in regelmäßigen Abständen immer wieder von Naturkatastrophen betroffen. Durch die Topografie in Österreich gilt jedes Bundesland als Risikogebiet für Naturkatastrophen. Hierzulande sind dies vor allem Extremwetterereignisse wie Stürme, Hochwasser, Schnee, Hagel. Heftige Unwetter zogen immer wieder über Teile Österreichs und hinterließen eine Spur der Verwüstung. Intensive Regenfälle führten zu Hangrutschungen, Überflutungen sowie Muren, Sturzfluten auf Straßen, oder es wurden Brücken mitgerissen. In Österreich gibt es keine Region, die nicht schon von Extremwetterereignissen betroffen war oder betroffen sein kann. Kaum eine Region blieb bisher verschont.
Ob das in Zukunft noch intensiver wird, wissen wir nicht – wir alle hoffen, dass es nicht so sein wird –, aber weniger wird es auf keinen Fall. Eines wissen wir aber mit Sicherheit: Neben den persönlichen Schicksalsschlägen, den Ängsten und der Ungewissheit für die weitere Zukunft der Betroffenen ist so eine Naturkatastrophe immer mit extremen Kosten verbunden.
Laut dem österreichischen Versicherungsverband, VVO, wird jährlich fast 1 Milliarde Euro an Schäden verzeichnet. Es ist also von entscheidender Bedeutung, dass wir als Staat über angemessene Ressourcen verfügen, um Menschen und Kommunen nach Katastrophen unterstützen zu können.
Der in Österreich bestehende Katastrophenfonds ist grundsätzlich gut und zufriedenstellend aufgestellt. Die unmittelbaren finanziellen Schäden werden direkt von Bund und Ländern und indirekt von den Gemeinden in unterschiedlichen Verhältnissen abgedeckt. Für die betroffenen Gemeinden bleibt es aber trotzdem immer noch eine immense finanzielle Herausforderung, besonders dort, wo es um Folgekosten geht, wie zum Beispiel bei Errichtung neuer baulicher Schutzmaßnahmen.
Im letzten Jahr hat es die beiden Kärntner Gemeinden Treffen und Arriach leider schwer getroffen. Das Unwetter war von besonderer Heftigkeit, und die Schäden waren enorm. Ich selber komme aus dem Tiroler Oberland, das ist eine Region, die immer wieder Naturkatastrophen zu bewältigen hat, und ich kann mich noch gut an die Ereignisse in Kärnten erinnern. Neben den Sorgen um die betroffenen Menschen war mir aufgrund der Erfahrung auch bewusst, welche finanziellen Herausforderungen auf die Gemeinden zukommen werden. Deshalb habe ich auch große Freude mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Im Ausschuss waren wir uns erfreulicherweise alle einig, dass wir diese beiden Gemeinden bei den Kosten des neuen Hochwasserschutzes nicht alleinlassen können. Alle Ausschussmitglieder haben, also parteiübergreifend, beim Beschluss der 3 Millionen Euro zugestimmt. Damit das abgewickelt werden kann, brauchen wir heute die Verabschiedung dieses Gesetzes.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass das wichtig und richtig ist. Mich persönlich freut ganz besonders die parteiübergreifende kollegiale Zusammenarbeit in diesem Fall. Hier geht es um die Sache, um eine Lösung für die betroffenen Menschen und die Gemeinden. Dafür sind wir als gewählte Volksvertreter auch da. (Beifall bei der ÖVP.)
Am Schluss meiner Rede möchte ich mich aber auch noch der Meinung unserer Kolleginnen und Kollegen vom Nationalrat anschließen: Damit wir nicht jedes Mal bei ähnlichen Fällen ein eigenes Gesetz beschließen müssen, sollten wir alsbald über eine entsprechende dauerhafte Regelung nachdenken. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
13.17
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Christian Fischer. – Bitte, Herr Kollege.