Berichterstatterin Klara Neurauter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, die Insolvenzordnung, die Exekutionsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Präsidentin Arpa übernimmt den Vorsitz.)
Ich bringe den Bericht des Justizausschusses zum nächsten Punkt, und zwar über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen, Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz, erlassen wird.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor und ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile ihr das Wort.