13.41

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Auch von mir heute noch einmal alles, alles Gute für Ihre Amtszeit! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen hier und vor den Bildschirmen! Ich komme wieder, bevor ich auf den Entschließer eingehe, zu den Gesetzesnovellen zurück.

Die digitale Infrastruktur – das wissen vor allem die Jungen – erleichtert uns vieles, von Banküberweisungen bis zur Kommunikation mit entfernten Verwandten in Australien oder nur am anderen Ende Wiens. Heute geht es in der Debatte zur Zivilverfahrens-Novelle um die Möglichkeit, vor Gericht Videoverhandlungen in zivilrechtlichen Verfahren durchzuführen. Weil das immer wieder kritisiert wird: Natürlich sind sensible Bereiche auch im Zivilverfahren ausgenommen, wenn es um Unterbringung, um Erwachsenen­schutz oder um Ehesachen geht.

Weiters geht es in der zweiten Novelle, im Virtuelle Gesellschafterversamm­lungen-Gesetz, um die Möglichkeit, Hauptversammlungen von Aktienge­sellschaften, aber auch Generalversammlungen von GmbHs, Genossenschaften und auch deren europäischen Pendants sowie Mitgliederversammlungen von Vereinen – das kennen wir auch selbst – virtuell abzuhalten.

Wir kennen das hier selbst, wohl auch aus der Schule – weil ich eben auf die jungen Leute schaue, die uns heute zusehen –, da sich während unserer Tätigkeit im Zuge von Corona digitale Versammlungen etabliert haben, vor allem dort, wo es sinnvoll ist, etabliert haben, und auch heute noch so abgehalten werden, wo es einfach durchführbar ist, wo die Teilnahme einfach ist und durch die entsprechende Software auch Daten und Abstimmung sicher sind.

Ich erinnere mich an die Landesversammlung der Grünen Wien 2020, auf der Marco Schreuder und ich hierher, in den Bundesrat gewählt worden sind. Es war wunderbar, dass das möglich war, nämlich dass das virtuell mit einem demo­kra­tischen, sehr breiten Wahlprozess für alle Mitglieder der Wiener Grünen möglich war. Es war sehr gut, dass wir das machen konnten. Nicht so gut war, dass wir nachher nicht feiern konnten. (Bundesrat Steiner: In den Bundesrat muss dich der Landtag wählen und nicht eine Grünen-Versammlung!) – Ja, ja, aber Sie wissen auch, dass man vorher eine Liste braucht. (Bundesrat Steiner: Ah so? Nein, brauchen Sie nicht ...!)

Jedenfalls zeigt es sich, dass hybride und digitale Versammlungen oft besser besucht sind als solche vor Ort, denn sie sind niederschwelliger, weil sie einfach leichter erreichbar sind, vor allem dann, wenn Menschen Betreuungspflichten haben – und wir wissen, wer das meistens ist: Frauen sind das.

Wer schon des Öfteren bei virtuellen Versammlungen dabei war, weiß, dass Diskussionen dort sehr verstärkt stattfinden, denn vor dem Computer sind die Leute alle gleich: Niemand steht auf einem Podest, niemand steht im Scheinwerferlicht oder vor einem Mikro, und genau das ist gut für eine gleich­berechtigte Diskussion.

Zusätzlich wurden aber auch natürlich bei den Aktiengesellschaften Minder­heitsrechte eingeführt, sodass 5 Prozent der Aktionäre verlangen können, dass, wenn eine Versammlung digital anberaumt wurde, sie in Präsenz oder hybrid abzuhalten ist.

Ein wichtiger Punkt ist da: Die Möglichkeit der virtuellen Abhaltung einer Versammlung muss natürlich in der Satzung der Gesellschaft vorgesehen sein. Das heißt: Die Mehrheit der Gesellschafter:innen muss sich aktiv dafür entscheiden, virtuelle Versammlungen zu ermöglichen, und sie muss das alle fünf Jahre noch einmal bestätigen. Das bedeutet, sie kann evaluieren, ob sich diese Regelung in der Praxis bewährt hat. Das heißt: Wir schreiben mit dem Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz nichts vor, sondern wir ermöglichen.

Genauso ermöglichen wir auch für Zivilgerichte Videoverhandlungen, und auch da gibt es ein Widerspruchsrecht der Parteien. Das heißt, sie können Verhand­lungen in Präsenz verlangen. Genauso gewährleisten wir Datensicher­heit, stellen Barrierefreiheit und natürlich auch weiterhin die Öffentlichkeit bei Verhandlungen sicher, indem der Verhandlungsort das Gericht bleibt.

Beide nun geschaffenen Möglichkeiten nützen die Vorteile der Digitalisierung sehr gut und sie verbessern die Verhandlungen sowie die Versammlungen, indem sie den Zugang zu denselben erleichtern.

Es scheint, vor allem im Bereich der Gesellschafterversammlungen ist es nicht so leicht, es allen recht zu machen, denn den einen waren die Entwürfe zu weitreichend, den anderen zu eng. Ich glaube aber, dass wir da einen guten Mittelweg gefunden haben, vor allem das Virtuelle Gesellschafterversamm­lungen-Gesetz wird bis 2028 befristet und kann evaluiert werden.

Noch kurz zum Entschließer: Österreich hat schon ein sehr strenges Insolvenz­recht, insbesondere im Hinblick auf den Gläubigerschutz; und der wurde 2021 auch gestärkt. (Bundesrat Reisinger: Das haben wir eh jetzt gesehen, oder?!) Es ist recht kritisch zu sehen, nun auf Basis von Einzelfällen Verschärfungen zu fordern, genau deswegen, weil eben Insolvenz- und Unternehmensrecht ganz­heitlich zu betrachten sind – und das ist natürlich Aufgabe der Gesetzgeberin und eben auch der Ministerin. Ich bin mir sicher, sie wird das auch wahr­nehmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Wenn ihr wieder in Opposition kommts, das wird ein Debakel!)

13.47

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Spanring. – Bitte.