13.55

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Es freut mich wirklich sehr, dass wir diese zwei Gesetze heute besprechen, weil ich der Meinung bin, dass sie einen wesentlichen Fortschritt darstellen.

Wenn wir uns zum Beispiel die Zivilverfahrens-Novelle ansehen, dann sieht man ganz deutlich: Ja, die Justiz muss sich auch weiterentwickeln! Ja, wir wollen in der Justiz auch moderner werden und wir wollen in der Justiz schneller werden! Das bedeutet, dass man sich auch dem Fortschritt anpassen muss. Das bedeutet auch, dass wir Möglichkeiten schaffen müssen, dass Menschen auch digital an einem Verfahren teilnehmen können. Deswegen führen wir auch die Regelungen ins Dauerrecht ein, die sich in der Praxis während der Coronazeit bewährt haben.

Das heißt, dass wir die Zivilverfahrensführung jetzt digital ermöglichen. Das aber nicht einfach so, weil der Richter oder die Richterin sich denkt: Ja, ich will das Verfahren digital führen! – Es braucht auch ein Einverständnis der Parteien. Ich halte das schon für notwendig, denn wenn beide Parteien der Meinung sind: Ja, diese Verhandlung kann digital geführt werden!, dann soll das auch möglich sein. In der Justiz tun wir das Unsere, damit das in allen Gerichten überall möglich sein kann. Es werden Laptops angeschafft. Die Gerichte werden umgebaut, damit diese digitale Verfahrensführung auch möglich ist.

Wenn es um Beschleunigung, um Erleichterung und um digitalen Zugang geht, dann darf man natürlich Gesellschafterversammlungen nicht wegdenken. Wir wollen auch Versammlungen – die Hauptversammlung einer Aktiengesell­schaft oder die Generalversammlung einer GmbH oder aber die Mitgliederversamm­lung eines Vereins – digital oder hybrid ermöglichen. Warum machen wir das? – Weil wir gesehen haben, dass sehr viele Menschen nicht gewillt sind, eine Reise anzutreten, um an einer Gesellschafterversammlung teilzunehmen. Deswegen möchten wir es für all die, die es wollen, möglich machen, tatsächlich auch digital einer Hauptversammlung, einer Generalversammlung oder einer Mitglieder­ver­sammlung beizuwohnen.

Das Ganze passiert nicht einfach so, auch das hat natürlich den Schutz gewisser Minderheitsrechte im Fokus. Der Schutz soll dadurch gewährleistet werden, dass eben die Aktionärsminderheit von 5 Prozent des Grundkapitals die Möglichkeit haben soll, zu sagen: Nein, wir wollen die Gesellschafterversamm­lung nicht digital haben! Wir wollen, dass das Ganze offline analog stattfindet, denn wir wollen in Präsenz teilnehmen!

Auch einen zweiten Punkt, der tatsächlich einem gewissen Schutz dient, haben wir eingebaut, und das ist, dass das Ganze in der Satzung stehen muss. Das heißt, in der Satzung muss stehen, dass eine digitale oder eine hybride Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung stattfinden kann. Wenn das da drinnen nicht vorkommt, dann kann so eine digitale Gesellschafterversammlung auch nicht stattfinden. Um zu schauen, ob sich das bewährt oder nicht, läuft diese Bestimmung in der Satzung ab. Das heißt, alle fünf Jahre muss sie erneuert werden, sodass der Großteil der Aktionäre sagen kann: Nein, wir wollen das nicht! Wir wollen, dass das Ganze in Präsenz stattfindet!

Ich glaube, dass wir da wirklich in zahlreichen Arbeitsgruppen eine sehr gute Regelung gefunden haben, die einerseits mit unserem Fortschritt mithält und andererseits aber auch dafür sorgt, dass Minderheitsrechte geschützt sind. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

13.59

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank.

Es liegt mir noch eine weitere Wortmeldung vor, nämlich jene von Frau Bundesrätin Grossmann. – Bitte.