Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Gesellschaftsrechtlichen Mobilitäts-Richtlinie 2019/2121 ein Bundesgesetz über grenzüberschreitende Umgründungen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erlassen wird und das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Übernahmegesetz, das Aktiengesetz, das Umwandlungsgesetz, das Bankwesengesetz sowie das Gerichtsgebührengesetz geändert werden.
„Die bisherige Gesetzessystematik des österreichischen Umgründungsrecht soll daher nur soweit verändert werden, als dies zur Umsetzung der Mobilitäts-Richtlinie erforderlich ist. Daher soll das bisherige EU-Verschmelzungsgesetz [...] durch ein einheitliches ‚Bundesgesetz über grenzüberschreitende Umgründungen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union [...]‘ ersetzt werden, das Regelungen für alle drei grenzüberschreitenden Umgründungsarten enthält.“
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich komme zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Tagesordnungspunkt 9: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden.
„Das Regierungsprogramm 2020-2024 ‚Aus Verantwortung für Österreich‘ sieht im Kapitel ‚Justiz und Konsumentenschutz‘ u.a. die ‚Erarbeitung zeitgemäßer und Erweiterung bzw. Präzisierung vorhandener Straftatbestände zur Bekämpfung aller Arten von Cyberkriminalität sowie Prüfung der Erhöhung der derzeit in Geltung stehenden Strafrahmen‘ [...] sowie die ‚Prüfung von strafrechtlichen Bestimmungen, die Einfluss auf den Wirtschaftsstandort haben [...]‘ vor.“
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Mag.a Sandra Gerdenitsch. – Bitte.