14.18

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und Zuseher via Livestream! Zuerst, liebe Frau Präsidentin, auch von meiner Seite herzliche Glückwünsche zu Ihrem Amts­antritt! Auch ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Präsidentschaft!

Meine Vorrednerin, Bundesrätin Elisabeth Kittl, hat bereits sehr viel im Detail ausgeführt. Ich werde daher nur kurz auf ein paar Dinge eingehen, die aus meiner Sicht auch noch wichtig sind, und begründen, warum diese Gesetzes­beschlüsse wichtig sind. Zu den vielen Vorteilen der Europäischen Union zählen auch die positiven Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft. Unter anderem haben sich die Exporte in die anderen EU-Mitgliedstaaten seit dem Beitritt zur Europäischen Union mehr als verdreifacht. Die EU ist die wichtigste Exportregion für Österreichs Unternehmen. Rund 70 Prozent der Exportquote der österreichischen Unternehmen bestehen aus Exporten, die in die EU gehen. Wenn wir die weltweite Exportquote anschauen, also nicht nur die Exporte in die EU-Staaten, sondern die Exporte in alle Staaten außerhalb Österreichs, dann sehen wir, dass diese von rund 30 Prozent im Jahr 1995 auf aktuell rund 57 Prozent gestiegen ist.

Das heißt, mehr als jeder zweite Arbeitsplatz in Österreich hängt von der Internationalisierung unserer Wirtschaft ab. In meinem Heimatbundesland Vorarlberg ist der Wert sogar noch höher. Die Exportquote der Vorarlberger Wirtschaft liegt bei rund 60 Prozent. Der Exportwert pro Einwohner ist in Vorarlberg mit rund 22 400 Euro österreichweit am höchsten. Das ist natürlich auch geografisch bedingt. Vorarlberg liegt im Vierländereck: Liechtenstein, Schweiz, Deutschland, und Vorarlberg liegt mittendrin.

Um diesem wirtschaftlichen Fortschritt gerecht zu werden und damit wir auch weiterhin eine gute, florierende Wirtschaft haben, die Arbeitsplätze und Wohlstand in Österreich sichert, bedarf es auch Regelungen, welche die inter­nationalen Standards mitberücksichtigen. Es ist mittlerweile zur Regel und zum Standard geworden, dass Unternehmen international agieren und zusam­menarbeiten, weshalb auch die Mobilitätsrichtlinie beziehungsweise das Gesetz zur Schaffung geregelter Verschmelzungen, Umwandlungen und Spaltungen wichtig ist, damit wir unionsrechtlich eine weitere Vereinheitlichung haben und unsere Regelungen auch international vergleichbar sind.

Indem wir die Mobilität der Kapitalgesellschaften erhöhen, unterstützen wir die wirtschaftliche Tätigkeit unserer Firmen, denn es wird auch immer mehr österreichische Firmen geben, die zum Beispiel im Ausland Firmen erwerben wollen und diese dann in weiterer Folge mit der österreichischen Firma verschmelzen wollen.

Bisher war es beispielsweise nicht gesetzlich geregelt, wenn eine österreichische GmbH eine Verschmelzung mit einer deutschen GmbH gemacht hat. Das konnte nur über die Judikatur, über die Rechtsprechung gemacht werden. Durch diese Gesetzesvorlage schaffen wir eine Basis und auch Rechtssicherheit für diese Umgründungen. Es ist angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtun­gen eine große Erleichterung für die Unternehmen, dass diese Prozesse nun zwischenstaatlich erleichtert werden.

Weiters möchte ich noch kurz auf einen Punkt eingehen, der in diesem Tages­ordnungspunkt ebenfalls inkludiert ist, nämlich auf die Änderung des Gerichtsgebührengesetzes. Es geht dabei konkret um die Aussetzung der Erhöhung der Gerichtsgebühren um 18 Monate. Die Erhöhung der Gerichtsgebühren im Zuge der Inflation aufgrund der Anpassung an den Verbraucherpreisindex würde nun eigentlich anstehen, und zwar wäre es eine Erhöhung um 18 Prozent. Das wäre keine unwesentliche Steigerung der Gerichtsgebühren. Aufgrund der Teuerungen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger in vielen Lebensbereichen konfrontiert sind, ist in dieser Gesetzesvorlage daher nun vorgesehen, dass die Erhöhung der Gerichtsgebühren um eineinhalb Jahre verschoben wird, sodass es aktuell zu keiner Erhöhung der Gerichts­gebühren kommt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zuletzt möchte ich auch noch kurz auf den nächsten Tagesordnungspunkt eingehen, in dem es unter anderem um die Änderung des Strafgesetzbuches geht. Wie wir bereits gehört haben, geht es dabei um Cybercrimedelikte, die leider immer häufiger werden.

Unter Cybercrime werden Straftaten verstanden, bei denen einerseits Computersysteme als Tatmittel zur Planung, Vorbereitung und Ausführung von herkömmlichen Kriminaldelikten eingesetzt werden, wie zum Beispiel Betrugsdelikte, Drogenhandel im Darknet, pornografische Darstellungen Minderjähriger im Internet oder auch Cybermobbing. Cybercrime umfasst aber andererseits auch kriminelle Handlungen, bei denen Angriffe auf Daten oder Computersysteme unter Verwendung der Informations- und Kommunika­tionstechnologie begangen werden. Die Straftaten sind also gegen die Netze selbst oder aber gegen Geräte, Dienste oder Daten in diesen Netzwerken gerichtet, wie zum Beispiel Datenbeschädigung oder Hacking.

Angriffe von Hackern, die sich in Computersysteme hacken und Überweisungen tätigen oder ganze Anlagen stilllegen, können große finanzielle Schäden nach sich ziehen. Es geht außerdem darum, dass Informationen, die Hacker erlangen, missbräuchlich genutzt werden, zum Beispiel für Industriespionage.

An den von Frau Kollegin Bundesrätin Kittl vorhin genannten Zahlen aus der Cybercrimestatistik sieht man, wie stark diese Delikte angestiegen sind und wie wichtig es daher ist, dass der Strafrahmen bei dieser Art von Delikten ausgeweitet wird, sodass er eine abschreckende Wirkung hat und entsprechend zu einer Eindämmung führt. Zusätzlich wird eine Änderung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgenommen. Das ist auch wichtig. Zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gegen den unlauteren Wettbewerb soll zukünftig statt bisher drei Monaten Freiheitsstrafe ein Jahr Freiheitsstrafe drohen. Außerdem gibt es auch eine Änderung bei der Art der Delikte.

Es gibt drei Arten von Delikten: Die Ermächtigungsdelikte sind Delikte, bei denen man der Strafbehörde sagt, sie dürfe im jeweiligen Namen ermitteln und verfolgen. Dann gibt es Offizialdelikte, bei denen die Strafbehörde von sich aus tätig werden muss, wenn sie von einer möglichen Straftat Kenntnis erlangt; das betrifft den größten Teil der Delikte. Und dann gibt es diese Privatanklagedelikte, bei diesen muss man selber den Strafantrag stellen.

Wieso ist diese Gesetzesänderung nun so wichtig? – Durch die vorgesehene Änderung wird aus einem Privatanklagedelikt ein Ermächtigungsdelikt. Das bedeutet, wir entlasten in diesem Fall die Geschädigten, also die Opfer von solchen Straftaten. Sie müssen also nicht mehr selber ermitteln und den Straf­antrag stellen, sondern der Staat ermittelt für sie.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um die Zustimmung zu diesen gegenständlichen Gesetzesvorlagen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

14.26

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gelangt Bundesrätin Marlies Doppler. – Bitte.