14.26

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Frau Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der ersten Gesetzesvorlage, welche wir heute unter diesen Tagesordnungspunkten zu beschließen haben und welche auf einer EU-Richtlinie basiert, soll für Kapitalgesellschaften zum einen ein Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Umwandlungen und Spaltungen geschaffen werden. Zum anderen ist eine Aktualisierung der geltenden Bestim­mungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesell­schaften vorgesehen.

In Zukunft sollen ja alle drei Umgründungsarten – das sind Umwandlung, Ver­schmelzung und Spaltung – in einem einzigen einheitlichen Bundesgesetz festgehalten werden. Das österreichische Umgründungssteuergesetz bleibt aber in diesem Zusammenhang zum Großteil erhalten und wird nicht wesentlich verändert, weil sich unser österreichisches Gesetz in der Praxis schon bisher sehr gut bewährt hat. Es soll dieses Gesetz also nur insoweit geändert werden, als es für diese EU-Richtlinie erforderlich ist.

Was das zweite zu beschließende Gesetz anbelangt, wissen wir – das haben wir heute auch schon gehört –, dass mit der zunehmenden Digitalisierung und der zunehmenden Verwendung von Computertechnologien im Alltag auch die Kriminalität dazu steigt. Daher ist es richtig und auch wichtig und zu begrüßen, dass es eine Maßnahme gibt, die dieser Cyberkriminalität entgegen­gesetzt wird. Wir alle wissen: Cyberkriminalität ist kein Kavaliersdelikt und hat schon sehr, sehr viele Menschen sehr viel Geld gekostet.

Konkret geht es in diesem Gesetz darum, dass der Strafrahmen für dieses Delikt deutlich erhöht wird und auch eine Verlagerung der Zuständigkeit von den Bezirksgerichten zu den Landesgerichten erfolgt. Durch diese Maßnahme wird das zunehmende Problem der Cyberkriminalität zwar nicht zur Gänze gelöst werden können, dennoch sind wir guter Dinge, dass mit dieser Maßnahme präventiv ein Schritt gesetzt wurde und mit der erhöhten Strafandrohung der eine oder andere abgeschreckt wird, in diesem Bereich kriminell zu werden. Daher werden wir Freiheitliche auch beiden Gesetzesänderungen gerne zustim­men. (Beifall bei der FPÖ.)

14.29