15.01
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Aktuelle Umfragen zeigen uns, dass zwei Drittel der Menschen in Österreich meinen, Österreich sei korrupt oder sogar sehr korrupt. – Ja, das ist erschreckend. Das ist eine sehr hohe Zahl, und da sind wir als Politik auch gefordert, etwas dagegen zu tun.
Ich glaube, dass wir uns alle einig sind: Wir müssen Korruption wirksam bekämpfen. Um Korruption wirksam zu bekämpfen, braucht es natürlich drei Dinge: Es braucht Transparenz – die Verwaltung und jedes Handeln der Exekutivorgane muss transparent sein –; es braucht eine effektive Strafverfolgung – das bedeutet, dass wir auch genug Ressourcen in die Justiz, in die Staatsanwaltschaften und in die Gerichte stecken müssen, und das haben wir auch in den letzten drei Jahren gemacht, dafür habe ich mich auch in den letzten drei Jahren eingesetzt –; und drittens brauchen wir strengere Korruptionsgesetze. Und genau das machen wir jetzt auch.
Lassen Sie mich aber einen Schritt zurückgehen: Was ist denn Korruption? – Wir haben es heute schon ein paarmal gehört: Korruption ist Gift für unsere Gesellschaft. Korruption ist, wenn sich Geld und Macht auf eine missbräuchliche Art und Weise verbinden und so den Beteiligten Vorteile verschafft werden.
Korruption beschädigt das Vertrauen in die Demokratie, Korruption beschädigt das Vertrauen in unsere Institutionen. Warum ist das der Fall? – Weil die Demokratie uns allen zwei Dinge verspricht: dass nämlich jeder von uns zu gleichen Teilen an dieser Demokratie mitwirken kann, weil jeder von uns wählen gehen kann, und zweitens, dass diese gemeinsam beschlossenen Gesetze letzten Endes für alle gleich gelten. Bei der Korruption ist das eben nicht der Fall, weil bei der Korruption die Gesetze nicht für alle gleich, sondern für manche eben ein bisschen anders gelten. Und genau deswegen müssen wir in der Politik alles tun und alles daransetzen, dass wir Korruption im Keim ersticken, dass wir transparent handeln und dass wir, wenn dann Sachen passieren, die Verantwortlichen auch schnell und effizient zur Rechenschaft ziehen.
Ich möchte vielleicht kurz aufzählen, was wir in diesem Gesetz gemacht haben, denn wir haben einiges nachgeschärft: Es wurde uns öfters gesagt, es gibt Lücken in unserem Korruptionsstrafrecht, und genau diese schließen wir jetzt und setzen auch einige Empfehlungen, die uns international vorgegeben wurden, um.
Es wurde heute einiges an Kritik geäußert – im Sinne von: unbestimmte Gesetzesbegriffe. Wir wissen nicht, wie das angewendet wird, wie das im Vollzug ausschauen wird. – Ja, natürlich wissen wir das nicht, weil wir da Neuland betreten. Viele von diesen Sachen, die wir heute umsetzen, hat es bisher noch nicht gegeben, weil wir eben Lücken schließen. Denken wir zum Beispiel an den Mandatskauf: Den Tatbestand Mandatskauf gibt es noch nicht, das ist auch nicht in allen Ländern Europas strafbar. Wir machen ihn in Österreich strafbar, denn wir wollen nicht, dass sich manche auf Kosten der Allgemeinheit ein Demokratierecht kaufen können, indem sie ihre Wunschkandidatin oder den Wunschkandidaten in den Nationalrat oder in den Bundesrat setzen.
Wir verschärfen die Regeln auch für all jene, die Politiker oder Politikerinnen werden wollen, für all jene, die sich um ein Amt bewerben, und auch für all jene, die für ein Amt kandidieren. Das betrifft nicht nur Politikerinnen und Politiker, das betrifft auch hohe Beamte in unserem Staat. Auch Beamtinnen und Beamte, die sich um ein Amt bewerben, müssen diesen hohen Standards entsprechen. Daher halte ich diese Verschärfung für wesentlich, dass wir die Strafbarkeit vorverschoben und auf all jene ausgeweitet haben, die sich um ein solches Amt bewerben oder für ein Amt kandidieren.
Wir haben auch einen automatischen Amtsverlust für all jene, die wegen Korruption verurteilt wurden, vorgesehen. So reicht künftig schon eine rechtskräftige Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von über sechs Monaten. Das ist eine wesentliche Verschärfung gegenüber dem Status quo, weil, wie wir alle wissen, es nach dem Status quo lediglich bei einer Verurteilung von über zwölf Monaten vorgesehen ist.
Es gibt strengere Regeln für Vereine. Wir kennen diese Ausnahme für Vereine: Wenn man gemeinnützigen Vereinen spendet, dann kann man sich gewisse Vorteile erhoffen und verschaffen. Das war nur dann strafbar, wenn die Person, zum Beispiel der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin, direkten Einfluss auf diesen Verein hat. Jetzt erweitern wir das Ganze: Wenn die Ehefrau oder der Ehemann des Bürgermeisters quasi im Verein sitzt und dort maßgeblichen Einfluss nimmt, dann ist das auch strafbar.
Wir erhöhen auch die Strafen bei den Korruptionsdelikten, weil wir gesagt haben, dass es uns das wert ist. Es ist wichtig, dass das Unrecht der Tat auch in den Korruptionsdelikten widergespiegelt wird, und daher werden die Strafrahmen da drastisch erhöht.
Zusätzlich erhöhen wir die Strafen auch, wenn es Unternehmen betrifft. Das betone ich deswegen, weil es diesbezüglich schon lange eine Forderung der OECD gibt, die sagt, dass unsere Strafen im Hinblick auf Verbandsverantwortlichkeit, also für korrupte Unternehmen, viel zu niedrig sind und überhaupt nicht abschreckend wirken. Mit dieser Gesetzesnovelle verschärfen und erhöhen wir die Strafen auf das bis zu Vierfache. Eine Erhöhung der Strafen auf das Vierfache ist schon eine drastische Erhöhung, und ich glaube, dass wir damit auch den internationalen Anforderungen entsprechen.
Ich möchte mich zum Abschluss aber auch noch bedanken. Ich möchte mich beim Koalitionspartner bedanken, weil ich weiß, dass es wirklich keine einfache Novelle war. Es war eine schwierige Novelle, es waren schwierige Verhandlungen, aber ich glaube, wir haben mit dieser Verschärfung des Korruptionsstrafrechts einen guten ersten Schritt gesetzt. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei der Zivilgesellschaft bedanken, denn die Zivilgesellschaft war in vielen Teilen bei dieser Gesetzeswerdung mitbeteiligt und hat viel Input geliefert, den wir auch eingebaut haben.
Ich glaube, wir leisten mit dieser Gesetzesnovelle einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung und zur Sicherung und Förderung unserer Demokratie, denn Demokratie funktioniert nur dann, wenn die Menschen den Institutionen und auch den Repräsentantinnen und Repräsentanten der Demokratie vertrauen. Daher bitte ich Sie um eine breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Himmer hebt die Hand.)
15.09
Vizepräsidentin Margit Göll: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrat Tiefnig: Ja, Harald Himmer!) – Bitte, Herr Bundesrat Himmer.