Berichterstatterin Sandra Lassnig: Frau Vizepräsidentin! Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner. – Bitte.