15.45

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer und Zuseher! Auch für mich ist die Sicherheit im Vordergrund, das möchte ich zu meinem Vorredner sagen. Die vorliegende Novelle aber betrifft Änderungen im Maßnahmenvollzug, mit denen punktuell Regelungen nachgeschärft werden sollen, die mit 1. September in Kraft treten werden.

Es ist ein sensibler Bereich, denn der Maßnahmenvollzug ist für psychiatrisch kranke Jugendliche gedacht, und bei Menschen, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, die im Maßnahmenvollzug untergebracht werden und dort eine Behandlung bekommen, kann es natürlich sein, dass sie trotz der Behandlung ihre Gefährlichkeit nicht verlieren. Diesem Umstand trägt die Gesetzesänderung Rechnung.

So werden bei Langzeitunterbringungen von über zehn Jahren in Zukunft verpflichtende Fallkonferenzen stattfinden, die ich sehr begrüße, um Untergebrachte bestmöglich auf eine bedingte Entlassung vorzubereiten. Eine solche Fallkonferenz soll zumindest alle drei Jahre stattfinden. Die Unter­bringung eines gefährlichen terroristischen Straftäters oder einer Straftäterin in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter wegen einer Jugendstraftat wird entsprechend der Bestimmung im Strafgesetzbuch mit zehn Jahren befristet, sodass eine eigene Regelung im Jugendgerichtsgesetz entfallen soll.

Zur Prüfung, ob die strafrechtliche Unterbringung aufrechtzuerhalten ist, muss es jedenfalls ein Gutachten geben – ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters, ersatzweise auch eines Sachverständigen der klinischen Psychologie des Kinder- und Jugendalters.

Für den Fall, dass Gerichte bereits im Vorgriff auf die neuen Regelungen die Entlassung für einen Zeitpunkt ab 1. September ausgesprochen haben, wird ausdrücklich im Gesetz angeordnet, dass derartige Beschlüsse ohne Wirkung bleiben.

Die Höchstgrenze von 15 Jahren Unterbringung wird abgeschafft. Das bedeutet aber auch, dass somit ein längerer Aufenthalt möglich ist, wenn es notwendig ist. Dass man sich nunmehr für Fallkonferenzen entschieden hat, stellt für mich eine ordentliche Lösung dar und ist ein Fortschritt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Mit der ursprünglichen Maßnahmenvollzugsreform 2022 hat man einen langen Stillstand in diesem Bereich beendet. Es geht genau darum, dass nur jene, die psychisch krank und auch gefährlich sind, in den Maßnahmenvollzug kommen, und jene, die behandelt werden müssen, in den gesundheitlichen Bereich.

Dazu kommt jetzt ein Entlassungsmanagement für Personen, die aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden sollen. Es soll vorgesorgt werden, dass eben die Fallkonferenzen prüfen, ob die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung gegeben sind, und dass sie auch Bedingungen angeben, zu denen die Entlassung möglich ist. Dass es eine engmaschige Überwachung geben soll, finde ich auch sehr wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist meiner Meinung auch sehr wichtig, dass die Betroffenen durch diverse Auflagen wieder an das alltägliche Leben herangeführt werden können. Es werden Sozialtrainings gemacht, es wird die Bewährungshilfe eingeschaltet, es wird mit der Familie gesprochen und diese auch irgendwie eingebunden. Diese Umsetzung ist meiner Meinung sehr wichtig.

Zum Schluss möchte ich nur sagen: Der Umstand, dass der Sicherheitsgedanke im Vordergrund steht, aber auch die Rechte der Betroffenen nicht zu kurz kommen, ist einfach wichtig, und deswegen bitte ich Sie, mit dieser Novelle einverstanden zu sein, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Fortschritt. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Gruber-Pruner.)

15.49

Vizepräsidentin Margit Göll: Ich darf Frau Bundesministerin Dr. Alma Zadić um ihre Stellungnahme bitten. – Bitte.