16.20
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich werde ein bisschen länger brauchen. (Ruf bei der SPÖ: Schlecht!) – Ein bisschen! Das ist aber wirklich notwendig, denn hier geht es um eine Regelung, die während der Coronapandemie eingeführt worden ist und jetzt ins Dauerrecht übernommen wird.
Ich lasse es nicht aus: Die Pandemie hat uns gelehrt, was alles möglich ist und war, angefangen von den Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte über Lockdowns, Schulschließungen, Maskenzwang bis hin zur Impfpflicht (Bundesrat Schreuder – erheitert –: Jawohl, durchgebracht! – Bundesrätin Hauschildt-Buschberger – erheitert –: Check!), was, wie schon mehrmals erwähnt, auch zur Spaltung in der Gesellschaft geführt hat.
Die Coronamaßnahmen haben geendet, aber ihre Folgen werden Österreich noch lange beschäftigen, und die Pandemiejahre müssen umfassend aufgearbeitet werden, Frau Ministerin.
Die Coronapandemie hat auch die Verwaltungsbehörden vor große Herausforderungen gestellt. Die Regelung betrifft, dass allgemeine Verwaltungsverfahrensrechte, die während der Covid-Pandemie eingeführt wurden – Videokonferenzen, Videoverhandlungen –, jetzt ins Dauerrecht übernommen werden. Dadurch wird, wie der Kollege schon erwähnt hat, vieles erspart und erleichtert.
Das ist daher grundsätzlich zu begrüßen – wir werden dem auch zustimmen, weil der Kontakt zwischen Behörden und Parteien durch den Einsatz von Videotechnologie erleichtert wird –, andererseits darf man aber nicht übersehen, dass es für den Einsatz von Videotechnologien natürlich sehr genaue Regeln geben muss. Da geht es einerseits um das Rechtliche und andererseits um das Technische. Die Videokonferenzen sollten nur über gesicherte Leitungen – ich glaube, das ist eh selbstverständlich – und über Plattformen, die auch abgesichert sind, abgewickelt werden.
Während der Pandemie und in den letzten Monaten haben wir erlebt, wie präsent das Thema künstliche Intelligenz war und ist, und das wird uns sicher in den nächsten Jahren noch mehr beschäftigen. Mit der künstlichen Intelligenz ist es heute schon möglich, Fotos oder Videos so zu machen, dass sie real ausschauen, sodass Fotos und Videos als Beweismaterial immer weniger wert werden. Es wird auch Videoproduktionen geben, die etwas darstellen, was in der Realität nie stattgefunden hat. Genau in diesem Spannungsfeld befinden wir uns, daher braucht es klare Regelungen dazu, wie Amtshandlungen auch digital abgewickelt werden dürfen.
Problematisch sehe ich natürlich auch die Möglichkeit unzulässiger Aufzeichnungen und Mitschnitte von Verhandlungen, von Verfahren, wenn diese virtuell abgehalten werden. Das wurde auch vom österreichischen Datenschutzrat kritisch angemerkt.
Positiv zu sehen ist, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen beziehungsweise ältere Personen den gleichen niederschwelligen Zugang zum Recht haben, wie sie ihn beim persönlichen Rechtsverkehr haben. Zukünftig sollen geeignete Verhandlungen neben einer physischen Teilnahme auch in digitaler oder hybrider Form möglich sein, wobei das im Ermessen der zuständigen Behörden oder des Gerichtes liegt.
Jedenfalls übertrifft der Nutzen die möglichen Beeinträchtigungen, und deswegen werden wir auch zustimmen. Eines können wir Ihnen aber versprechen: Das, was Sie den Menschen in Österreich angetan haben, werden wir sicher nicht vergessen. (Beifall bei der FPÖ.)
16.24
Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Marco Schreuder. – Bitte.