16.29
Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Unter diesen Tagesordnungspunkten behandeln wir zwei wichtige Themen: erstens eine Verschärfung der Sanktionen bei einem Verstoß gegen die verpflichtende Erdölbevorratung und zweitens mehr Transparenz für Konsumenten bei ihrer Stromrechnung.
Beginnen wir mit der Erdölbevorratung: In Österreich gilt eine verpflichtende Erdölbevorratung für 90 Tage. Das heißt, es stehen uns im Notfall Erdölreserven für 90 Tage direkt im Land zur Verfügung. Das System der Notreserven hat auch gut funktioniert – denken wir nur an den Unfall in Schwechat –, aber da ein Marktteilnehmer der Meinung war, keine Erdölreserven beschaffen zu müssen, und lieber eine Geldstrafe in Kauf nahm, weil ihm dies günstiger erschien, werden nun die Strafen verdoppelt. Ab nun wird bei Verstößen eine Geldstrafe von bis zu 116 000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen drohen. Da alle Marktteilnehmer solidarisch die Haftung für dieses schwarze Schaf übernehmen müssten, befürwortet die Branche die Erhöhung ebenfalls.
Beim zweiten Tagesordnungspunkt geht es um mehr Transparenz bei Ihrer Stromrechnung. Wer von Ihnen hat es sich schon einmal angetan, die Stromrechnung genauestens zu studieren? Es gehört nicht zu den einfachsten Dingen im Leben.
Mit dieser Novelle zum ElWOG bekommen Sie, geschätzte Damen und Herren, mehr Informationen über eventuelle günstigere Stromprodukte. Informieren wird Sie darüber Ihr Stromanbieter. Er wird Sie auf den Tarifkalkulator der E-Control aufmerksam machen, damit Sie die Preise vergleichen können, und Sie werden über Wechselmöglichkeiten zu Produkten mit eventuell günstigeren Preisen aufmerksam gemacht. Ein genauerer Blick darauf lohnt sich, denn man kann sich tatsächlich bis zu 500 Euro pro Haushalt ersparen, wenn man sich das genau anschaut.
Die Rabatte, die direkt auf den Energiepreis wirken, sollen zukünftig bereits bei der Teilzahlung – und nicht erst bei der Jahresabrechnung – berücksichtigt werden. Bei einem Floattarif, der schwankend ist und im ersten Moment verlockend erscheint, werden Sie, meine Damen und Herren, verständlich und transparent über die Chancen sowie auch die Kosten und die Risken informiert. Auch die vorzeitige Kündigung dieser Verträge soll ermöglicht werden.
Mit all diesen Produkten können wir die Transparenz am Energiemarkt erhöhen, und das wird auch einen direkten Effekt haben, weil mehr Stromkunden auf günstigere Tarife umsteigen werden. Deshalb freuen wir uns hier über Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
16.32
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Daniel Schmid. – Bitte.