17.18
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Das ist der dritte und letzte Teil eines Pakets, dass ich vor drei Jahren angekündigt habe. Ich sage auch an dieser Stelle – und ich sage es gleich zu Beginn – Danke an eine Person in Salzburg, die sich seit dieser Zeit vor zwei Jahren intensiv dafür einsetzt, dass wir heute hier so weit sind: Sabine Koch-Peterbauer. Sie hat ihre Tochter bei einem Verkehrsunfall durch einen extremen Raser verloren. Sie hat sich seit damals dafür eingesetzt, dass möglichst niemand mehr dasselbe wie sie durchmachen muss. Ich kann mir das ja kaum vorstellen. Ich kann nur den Erzählungen, auch von Herrn Bundesrat Hirczy, zuhören: wie das ist, wenn man zu so einem Unfall kommt, wie man so etwas Eltern, Familienmitgliedern, Cousinen, Kollegen, Kolleginnen erzählt.
Ich kann mir noch viel weniger vorstellen, wie es sein muss, wenn einem Elternteil der Tod der Tochter oder des Kindes übermittelt wird (Ruf: Oder des Ehegatten!), und deswegen mein wirklich allerallergrößter Respekt an Sie und an viele andere, die sich dafür eingesetzt haben, dass wir einen gescheiteren Umgang mit dem Phänomen haben, dass wir strengere Regeln kriegen. Das heute ist der letzte Beschluss zu diesem Paket, und ich sage wirklich ein ganz großes Danke an alle, die sich dafür mit eingesetzt haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Bei den Unfällen, bei denen die 191 Menschen, die dieses Jahr – 2023 waren es eben schon 191 – auf unseren Straßen gestorben sind, ist einfach wirklich oft überhöhte Geschwindigkeit im Spiel. Auch ich möchte es noch einmal betonen: Es geht da nicht um die Fälle, bei denen jemand ein paar km/h zu schnell ist – jeder und jede kann einmal einen Fehler machen –, es geht wirklich um Wiederholungstäter, um jene Menschen – und es sind Täter –, bei denen der Führerscheinentzug nicht geholfen hat, bei denen die Strafe nicht geholfen hat und die das wiederholt machen.
130 km/h vor einer Schule im Ortsgebiet, mit 200 km/h über die Autobahn: Das passiert nicht so, das ist eine bewusste Entscheidung, und da gibt es jetzt in letzter Konsequenz auch eine Maßnahme, die greift und die verhindert, dass das Auto für den Fahrer selbst, aber natürlich auch für alle anderen, die auf der Straße unterwegs sind, lebensgefährlich wird. Es gilt, das zu unterbinden – bei diesen Geschwindigkeiten ist das Auto eine Waffe. Für diese Unbelehrbaren und Wiederholungstäter gibt es jetzt diese letzte Konsequenz.
Ich möchte trotzdem auch hier noch einmal ausführen, wie dieses Verfahren ablaufen wird, denn es ist – da haben Sie alle recht – eine rechtlich komplexe Materie. Deswegen haben wir uns die Zeit genommen, das zu erarbeiten, haben die unterschiedlichsten Stellungnahmen aus der Begutachtung genau geprüft und haben den Verfassungsdienst – der gegen dieses Gesetz aus verfassungsrechtlicher Sicht keinen Einwand hat – sehr eng eingebunden.
Es zeigt sich aber auch nach der Begutachtung: Wir haben noch nachgebessert, weil es eine rechtlich komplexe Materie ist, und zwar insbesondere bei der Frage des Lenkverbotes und den Leasingfahrzeugen. Es ist klar: Bei der Beschlagnahme des Autos geht es um drei Stufen. Das ist ein dreistufiges Verfahren, an dessen Ende der ersatzlose Verfall stehen kann. Das ist immer ein Prüfungsverfahren, eine Einzelprüfung, bei der es eine Entscheidung gibt.
Die Voraussetzung ist eine Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 60 km/h im Ort oder 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes. In dem Fall wird an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt, an Ort und Stelle das Auto abgenommen; das ist auch ein Delikt, bei dem sowieso auch der Führerschein weg ist. Das heißt, künftig wird das Auto bis zu maximal zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt.
In diesen zwei Wochen – das ist die zweite Stufe – hat die Behörde dann Zeit, um zu prüfen, ob sie überhaupt ein Verfallsverfahren einleitet – um eben zu prüfen, ob es ein Wiederholungstäter ist, ob es besondere Umstände gibt et cetera, also ob es in der Vergangenheit bereits ähnliche Vergehen gab. Erst dann, wenn das bejaht ist, wird das Verfahren geführt und das Fahrzeug für verfallen erklärt.
In besonders schweren Fällen – also 80 km/h im Ortsgebiet, 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets zu schnell und wenn es die Behörde entscheidet – kann das auch bei einem Ersttäter verfügt werden.
Ich sage es auch hier ganz deutlich: Wir haben in dem Gesetz selbstverständlich nicht zwischen inländischen und ausländischen Fahrern oder Fahrzeugen unterschieden. Jede und jeder, der in Österreich auf den Straßen unterwegs ist, hält sich an die österreichischen Regeln – oder eben nicht, aber dann gibt es eine Konsequenz, unabhängig davon, ob das ein inländisches oder ausländisches Fahrzeug oder ein inländischer oder ausländischer Fahrer ist; nur um das auch sehr deutlich zu sagen.
Es gibt die rechtlich komplexe Materie: Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das einem nicht selbst gehört, das also gemietet oder geleast ist? – Genau da zeigt sich, wie wichtig es ist, dass man solche Eingriffe gut abwägt und verfassungsrechtlich auf gute Beine stellt. Es ist eben so, wie Sie, Herr Bundesrat Schachner, richtigerweise gesagt haben: Ich kann jemandem, der das Auto nicht selbst besitzt, nicht das Auto für verfallen erklären. – Deswegen gibt es die Lösung mit dem Lenkverbot. Es gibt ein dauerhaftes Lenkverbot für das Fahrzeug, und über dieses Lenkverbot wird natürlich auch der Leasinggeber, der Vermieter oder die Mama, der Papa – wer auch immer das Auto hergeborgt hat – informiert. Auch da haben dann alle eine Verantwortung und auch eine Information, mit der sie verantwortungsvoll umgehen können.
Ich bedanke mich auch sehr bei allen, die diesem Gesetz heute hier im Bundesrat ihre Zustimmung erteilen. Wir machen damit einen wichtigen Schritt für die Verkehrssicherheit. Ich sage es noch einmal: Es geht um extreme Raserei, es geht um Wiederholungstäter, es geht um eine bewusste Entscheidung wider jede Vernunft dahin gehend, das Auto zur eigenen und zur Fremdgefährdung als Waffe einzusetzen. Da gibt es in Zukunft eine klare Konsequenz, und darüber bin ich sehr froh. Deswegen sage ich: Danke für den heutigen Beschluss. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
17.25
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zum zweiten Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schachner. – Bitte.