10.18

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Frau Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die Statistiken und die Artikel in den Medien anschaut, dann erkennt man sehr schnell, dass täglich Horror­geschichten, Horrorartikel zu Gewaltverbrechen abgedruckt werden. Täglich werden sie mehr, täglich werden sie brutaler, und heuer werden wir, wie es ausschaut, wieder einmal einen traurigen Negativrekord an Frauenmorden schaffen.

„Wie wir die Gewaltspirale durchbrechen“ ist ein Teil des Titels der Aktuellen Stunde. Das ist gut so – wir müssen die Gewaltspirale durchbrechen –, aber ganz ehrlich, Frau Minister: Solange das österreichische Strafrecht im Vergleich zu jenem anderer Staaten bei Sexualdelikten und bei Kindesmissbrauch derartig mild ist, wird es niemanden abschrecken, derartige grausliche Taten zu begehen.

Ich erinnere da zum Beispiel an das Teichtmeister-Urteil. Eine große Mehrheit der Bevölkerung versteht überhaupt nicht und kann nicht nachvollziehen, wie man mit solchen Handlungen eine nur bedingte Strafe ausfassen kann. Tausende Kinderpornos bedeuten Tausende zerbrochene Kinderseelen. Wie kann man bei solch einer Straftat eine nur bedingte Strafe ausfassen und nicht einen einzigen Tag in Haft gehen? Das ist für jeden vernünftig denkenden Men­schen ein Rätsel.

Wie wir aber wissen, können die Richter nur jene Gesetze vollziehen, welche ihnen von der Politik vorgegeben werden, daher fordern wir Freiheitliche ja schon lange – seit Jahren! – eine Strafverschärfung bei Kindesmissbrauch, bei Darstellung von Kindesmissbrauch und weiteren Sexualdelikten. Das fordern wir ja! Sie haben zwar jetzt eine Novelle vorgelegt, aber diese ist leider nicht zufriedenstellend – und dass sie jetzt nach dem Teichtmeister-Urteil vorgelegt worden ist, ist auch ein bisschen pikant; das ist ein Nebengeräusch.

In dieser Novelle, die Sie jetzt vorgelegt haben, gibt es zwar eine Strafver­schärfung beim Höchstausmaß, aber nicht bei Mindeststrafen. Nur dann, wenn es eine qualifizierte Tat ist – nur dann, wenn es eine qualifizierte Tat ist, Frau Minister! –, gibt es eine Verschärfung bei Mindeststrafen. Das heißt, es wird auch in Zukunft möglich sein, dass solche Schandtaten, wie sie Herr Teichtmeister begangen hat, nur bedingt bestraft werden – ohne dass man einen Tag ins Gefängnis, in Haft muss. Das grenzt doch an Frotzelei! (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Minister, solche milden Strafen schrecken keine potenziellen Kinder­schänder oder Täter ab. Das ist nicht präventiv, das wirkt nicht präventiv. Es wäre in diesem Zusammenhang auch dringend notwendig, ein Gesetz vorzulegen, das ein Tätigkeitsverbot auch für bedingt verurteilte Täter und bedingt verurteilte Kinderschänder ausspricht.

Was überhaupt nicht verständlich ist – das versteht wirklich niemand –, ist, dass keine Anstalten gemacht werden, keine Bemühungen gemacht werden, dass man nach dem Teichtmeister-Urteil auch nach den Hintermännern sucht. – Da kommt von Ihnen, Frau Minister Zadić, null Initiative, man spürt nichts. Falls es da Initiativen gibt, möchten wir gerne heute davon hören. Sie beant­wor­ten in diesem Zusammenhang ja nicht einmal die Anfragen von unseren freiheitlichen Nationalratsabgeordneten. Die sind ungenügend von Ihnen beant­wortet, und da stellt sich dann halt schon die Frage: Gibt es etwas zu verbergen, gibt es etwas zu vertuschen? – Selbstverständlich gilt die Unschulds­vermutung, aber man darf sich schon den einen oder anderen Gedanken machen.

Zum Schluss, Frau Minister, darf ich Ihnen noch eines mit auf den Weg geben: Ein Gesetz, das von A bis Z gegendert ist, von Anfang bis zum Ende in weiblicher Form formuliert ist, hilft keiner einzigen Frau, hält keinen einzigen Täter von Gewalttaten ab und wird die Gewaltspirale mit Sicherheit nicht stoppen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.23

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gemeldet ist Mag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses.