10.29

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte abschließend schon noch ein paar Worte sagen, und zwar, dass man durchaus bei allen Redebeiträgen sieht, dass sich alle Fraktionen mit diesem Thema beschäftigen und dass es viele Ideen gibt, an welchen Schrauben es zu drehen gilt.

Das Ziel eint uns, dass wir gemeinsam das Leben von Mädchen und von Frauen in Österreich sicherer machen und die Gewaltspirale – das ist schon ein paarmal genannt worden – nachhaltig durchbrechen und so früh wie möglich ansetzen. Wenn es darum geht, so früh wie möglich anzusetzen, bin ich der Meinung, dass es eine bundesweite Gesamtstrategie braucht, eine Gesamtstrategie, die im Kindesalter beginnt, alle Lebensbereiche abdeckt und echte Gleichstellung fördert, denn: Nur echte Gleichstellung ist die beste Prävention gegen Gewalt an Frauen, und das haben einige – auch männliche – Vorredner heute hier veranschau­licht. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Weil das Urteil gegen Teichtmeister und auch die Verbesserungen, die wir im Bereich Kinderschutz gemacht haben, immer wieder zur Sprache gebracht werden, möchte ich schon noch zwei Sachen sagen:

Erstens: Das Tätigkeitsverbot gilt natürlich auch für eine bedingte Verurteilung. Es gilt für jede Verurteilung. Das heißt, das Tätigkeitsverbot, das wir jetzt umgesetzt haben, gilt für alle Verurteilten, unabhängig davon, ob bedingt oder unbedingt. Es gilt auch unabhängig davon, was man vorher gearbeitet hat.

Bisher – und das war natürlich ein Fehler und meines Erachtens auch eine Lücke im Gesetz – ist es darauf angekommen, ob man vorher schon mit Kindern gearbeitet hat oder nicht, und erst dann gab es ein Tätigkeitsverbot. Diese Lücke haben wir jetzt geschlossen: Unabhängig davon, was man zuvor gearbeitet hat, gibt es ein Tätigkeitsverbot, das für die Zukunft gilt.

Eine zweite Sache möchte ich auch noch sagen, weil dieses Urteil so oft angesprochen wird: Es hat einen Zeitpunkt gegeben, da hätte die Erhöhung des Strafrahmens schon eine Auswirkung auf das Teichtmeister-Urteil gehabt, und das war 2019. Ich erinnere mich, als Sie (in Richtung FPÖ) damals in der Regierung waren, hat es sehr wohl eine Verschärfung des Sexual­strafrechts gegeben, aber Kinderpornografie, Tätigkeitsverbot und die Strafen betreffend Kinderpornografie wurden dabei komplett ausgelassen. (Bundesrat Steiner: Das war ein Fehler! Das war ein Fehler!) Daher würde ich darüber nachdenken, ob man das heute so scharf kritisieren sollte. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

10.32

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank für die abschließenden Worte.

Somit beende ich die Aktuelle Stunde.

Ich möchte an dieser Stelle Herrn Staatssekretär Florian Tursky auf das Herzlichste begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Bundesrat Steiner: Zukünftiger Gemeinderat in Innsbruck!)