15.17

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Nationalratswahl 2019 wurden ja erstmals über eine Million Wahlkarten ausgegeben, und generell ist bei der Nachfrage nach diesem Wahlmodus eine konstante Steigerung zu sehen. Dennoch sind und bleiben wir da kritisch, weil die Wahlkarte beziehungsweise die Briefwahl eigentlich die Ausnahme sein sollte, und vor allem auch, weil es schlichtweg nicht möglich ist, sicherzustellen, dass das Wahlrecht in allen Fällen persönlich, frei und geheim ausgeübt wird, wie das unsere Verfassung vorsieht.

Mittlerweile ist die Briefwahl für viele ja bereits die Norm, und das in vielen Fällen nur aus Bequemlichkeit, denn lang nicht alle Briefwähler sind ortsabwesend oder in ihrer Mobilität eingeschränkt, was ja legitime Gründe wären.

Demokratische Wahlen sind der Kern unseres politischen Systems, und die paar Minuten, die der Weg ins Wahllokal ausmacht, sollten sie eigentlich jedem Staatsbürger wert sein. Die vorliegende Änderung ist aber durchaus nachvoll­ziehbar, denn es macht natürlich überhaupt keinen Unterschied, ob das Wahlkuvert zugeklebt ist oder nicht. Ich denke, dass es gerade bei der Briefwahl nachvollziehbar ist, dass viele Menschen das Kuvert zukleben.

Das war schlichtweg eine unnötige Regelung, und natürlich sollte ein zuge­klebtes Wahlkuvert nicht die Ungültigkeit eines Stimmzettels zur Folge haben. Aus diesem Grund werden wir dieser Änderung unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.18

Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Marco Schreuder. – Bitte.