15.49
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste vor den Bildschirmen! Wir haben es in den letzten Tagen wieder ein bisschen über die dramatische Kindesentführung in Hamburg mitbekommen, die glücklicherweise gestoppt wurde – aber trotzdem: Das Kind ist traumatisiert. Daher haben sich viele Länder international zusammengetan und das Haager Kinderentführungsübereinkommen abgeschlossen.
Das Ziel dieses Kindesentführungsübereinkommens ist nämlich, dass die Kinder so schnell wie möglich wieder an ihren rechtmäßigen Platz in ihrer Familie kommen. Was das Wichtige ist: Es sind oft Verfahren, die – nicht in dem Sinn – sehr undurchsichtig sind. Also sie regeln immer internationale Kindesentführungen, das heißt durch verschiedene Staaten. – Darf ich (in Richtung des mit Bundesrat Spanring sprechenden Bundesrates Steiner) um ein bisschen Ruhe bitten? Das irritiert irrsinnig. Danke. (Bundesrat Steiner: Was ist denn? Mach kein Drama!) – Bitte? Ich mache kein Drama, aber ich würde mich gerne konzentrieren. Danke. (Bundesrat Steiner: Ja, du kannst eh reden! Du hast ja das Mikrofon! Hast eh ein Mikrofon vor dir! – Bundesrat Gross – in Richtung Bundesrat Steiner –: Ihr seid solche Mimosen immer!) Tolle Kultur hier im Plenarsaal, gratuliere wirklich.
Also, das internationale Haager Kindes- - (Bundesrat Steiner: Ja, gratuliere! Super! Moralisch großartig! Red hinein in dein Mikrofon! Stört dich niemand!) – Du kannst dich auch gerne zu Wort melden. (Bundesrat Steiner: Sie! Wir sind nicht per Du!) Du kannst dich trotzdem gerne zu Wort melden.
Beim internationalen Haager Kindesentführungsübereinkommen ist der wichtige Punkt eben – dadurch, dass es in verschiedenen Staaten ist –, dass es eine zentrale Stelle gibt, die da koordiniert, Informationen weitergibt und sozusagen auch über die rasche Erledigung wacht. In Österreich ist das das Bundesministerium für Justiz.
Das Verfahren läuft so ab, dass – wenn zum Beispiel ein Kind aus Österreich in ein anderes Land entführt wird – der Antrag auf Rückführung beim Bezirksgericht gestellt wird. Da würde auch Rat auf Draht helfen, den man unter der Nummer 147 erreicht, aber auch andere Vereine würden helfen, solche Anträge zu stellen. Wenn der Antrag dann bei Gericht ist – auch das ist, glaube ich, wichtig für das Wohl des Kindes –, wird psychosoziale Betreuung für diese Kinder zur Verfügung gestellt.
Was auch ein wichtiger Punkt ist: Es handelt sich da nicht um eine Entscheidung im Sorgerecht, sondern tatsächlich nur um eine Rückführung des Kindes in das Land, wo es sich rechtmäßig aufhalten sollte. Wenn es umgekehrt ist, sich das Kind sozusagen unrechtmäßig in Österreich aufhält oder eben nach Österreich gebracht wurde, müssen die Bezirksgerichte in einem Schnellverfahren tätig werden. Falls aufgrund dieser Kindesentführung exekutiert werden muss, das heißt, das Kind abgeholt werden muss, werden auch geschulte Gerichtsvollzieher mit der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden, was natürlich ein höchst sensibler Prozess ist.
Wir müssen nun aufgrund eines EU-Beschlusses diesem Abkommen zustimmen. Wir wollen das auch. Wir wollen dem auch zustimmen. Diesem Abkommen wollen die Philippinen und Tunesien beitreten. Das ist gut so, denn bisher gilt dieses Abkommen zwischen Österreich und 80 anderen Ländern. Das ist wichtig für das Kindeswohl und für eine halbwegs stabile Kindheit in einem halbwegs stabilen Umfeld. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Eder.)
15.53
Vizepräsidentin Margit Göll: Weiters ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter zu Wort gemeldet. – Bitte.