15.53

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorrednerin schon gesagt hat: Das Haager Kindesentführungs­übereinkom­men regelt multilateral die zivilrechtlichen Ansprüche bei internationalen Kindesentführungen.

Es handelt sich dabei meist um Fälle, in denen ein Elternteil ein Kind unter 16 Jahren unrechtmäßig in ein anderes Land bringt und/oder es dort zurückhält. Kinder werden gegen ihren Willen und gegen den Willen der Erziehungs­berechtigten in eine völlig fremde Gesellschaft hineingestoßen. Es zeigen sich die Probleme, weil es eben zu Streitigkeiten zwischen den Eltern kommt. Bei grenzüberschreitenden Fällen ist das oft dramatisch. Wir haben das ja jetzt in Hamburg vor einigen Tagen aus der Ferne miterleben können.

Es ist schon innerhalb eines Landes schwierig, wenn sich Elternteile streiten und das Kind hineingezogen wird. Dramatisch ist es aber sicherlich, wenn grenzüberschreitende Fälle daraus werden. Denn wenn ein Elternteil mit dem Kind in ein anderes Land geht, steigert sich die Dramatik nochmals. Das führt in einzelnen Fällen zu ganz argen Situationen. Ich möchte hier keine weiteren Beispiele anführen.

Genau solche Situationen regelt das Haager Übereinkommen. Da wird bestimmt, wer dafür zuständig ist, zu regeln, wo das Kind leben soll, und dass dieser Anspruch auch umsetzbar ist. Damit das in vielen Staaten der Welt möglich ist, ist es wichtig, dass möglichst viele Staaten diesem Übereinkommen bei­treten. So ist es positiv, dass sich wieder zwei Staaten diesem Übereinkommen angeschlossen haben und Österreich durch seine Annahmeerklärung nun auch mit diesen beiden Ländern, Tunesien und den Philippinen, das Übereinkommen anwenden kann. Insgesamt, so haben wir in den Verhandlungen im Ausschuss gehört, gibt es jetzt 103 Vertragsstaaten, wobei nicht alle Beitritte von Österreich genehmigt wurden, zum Beispiel Pakistan.

Man darf dieses Übereinkommen nicht gering schätzen, denn als Beispiel darf ich Folgendes anführen: In den letzten drei Jahren sind jeweils circa 60 bis 70 Fälle vom Bundesministerium für Justiz zu bearbeiten gewesen – leider mit einer leicht steigenden Tendenz.

Wir haben gerade vorgestern im Justizausschuss wieder gehört, welch vielfältige Bemühungen die Bundesregierung zum Gewaltschutz und zum Kinderschutz setzt. Das möchte ich hier einmal generell hervorstreichen und mich auch bedanken. Kinderschutz soll uns allen über alles gehen. Daher bitte ich um eine breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

15.56

Vizepräsidentin Margit Göll: Weiters ist Herr Bundesrat Stefan Schennach zu Wort gemeldet. – Bitte.