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Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherin! Der Schutz von Kindern vor Missbrauch und Gewalt hat bei uns allen oberste Priorität und das zeigt sich auch in all Ihren Redebeiträgen. Ich muss sagen, ich bin froh und auch dankbar, dass sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat diesem Vorschlag einstimmig zustimmen wird. Ich glaube, dass es insgesamt ein starkes Zeichen für den Kinderschutz, ein starkes Zeichen auch des gesamten Parlaments für den Kinderschutz ist, und daher möchte ich an dieser Stelle Ihnen allen herzlich danken.

Es ist entscheidend, dass wir verhindern, dass Kinder Opfer werden. Herr Abgeordneter Schennach, Sie haben mich richtig zitiert: „Kein Kind darf Opfer [...] werden“. Kein Kind darf Opfer von Gewalt und Missbrauch werden. Daher ist es unsere Aufgabe, die jüngsten und vulnerabelsten Mitglieder unserer Gesellschaft – und das sind die Kinder – zu schützen, nämlich zu schützen, bevor etwas passiert.

Wir müssen dafür sorgen, dass ihr Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen nicht nur auf dem Papier steht, sondern ganz selbstverständlich für alle gilt. Und um das zu erreichen, haben wir als Bundesregierung ein umfassendes Kinderschutzpaket vorgelegt. Dieses Kinderschutzpaket umfasst verbesserte präventive Schutzmaßnahmen wie eben Kinderschutzkonzepte, umfasst auch gestärkte Opferhilfe – wie von Ihnen, Herr Abgeordneter Spanring, angesprochen; die Opferhilfe ist wichtig –, und es umfasst auch effiziente Strafverfolgung und härtere Strafen.

Die Justiz kommt erst dann zum Zug, wenn schon etwas passiert ist, daher müssen wir auf Prävention setzen. Es ist mir ganz wichtig, dass wir verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Schulen haben und dass auch Vereine, die mit Kindern arbeiten – sei es im Sport, sei es im Kunstbereich –, auch Kinderschutzkonzepte implementieren müssen. Dafür wird es Förderungen geben, dafür wird es Qualitätssiegel geben, denn alle Vereine, die mit Kindern arbeiten, brauchen diese Kinderschutzkonzepte. Ich als Mutter muss wissen, dass mein Kind dort sicher ist, dass es meinem Kind dort gut geht, und wir als Gesellschaft müssen das wissen.

Wenn dann leider Gottes etwas passiert, dann braucht es zwei Sachen: Es braucht eine effiziente und rasche Strafverfolgung, und ja, da haben wir nicht nur die Cybercrimekompetenzstellen aufgebaut – sowohl in der Justiz als auch bei der Polizei –, sondern das Innenministerium hat noch dazu eine Software angeschafft, mit der man diese Unmengen an Daten, die man sicherstellt bei allen, die Kindesmissbrauchsmaterial besitzen, überprüfen kann. Und ich kann Ihnen sagen, Herr Abgeordneter Spanring, es sind nie 29 – es sind immer Millionen und Millionen von Megabytes, und die müssen einmal gescannt werden und die müssen einmal geprüft werden. Dafür gibt es jetzt beim Innenministerium eine Spezialsoftware, die das sehr rasch durchführen kann, denn es braucht eine rasche und effiziente Strafverfolgung, und genau das wirkt letzten Endes auch präventiv.

Was die Strafhöhe betrifft, so bin ich der festen Überzeugung, dass das Unrecht der Tat auch in der Strafhöhe zur Geltung kommen soll. Damit meine ich, dass die Strafhöhe, mit der ein Delikt bedroht ist, auch die Wertung dieses Deliktes durch die Gesellschaft widerspiegeln muss, und deswegen haben wir neben all diesen präventiven Maßnahmen auch die Strafen deutlich erhöht. Wir haben sie verdoppelt, zum Teil auch verdreifacht. Wir haben Mindeststrafen eingeführt, wir haben auch Qualifikationen eingeführt: Wenn es mehr Bilder betrifft, eine Vielzahl von Bildern betrifft und wenn es besonders junge Kinder betrifft, sind die Strafen deutlich verschärft worden.

Wir haben zusätzlich auch das Tätigkeitsverbot ausgeweitet und da die bestehenden Lücken geschlossen, denn es muss einen Unterschied machen – ich korrigiere –, es darf keinen Unterschied machen, was man vorher gearbeitet hat, denn bisher hat es nämlich einen Unterschied gemacht. Bisher hat man nur dann ein Tätigkeitsverbot bekommen, wenn man vorher schon mit Kindern gearbeitet hat, aber das darf doch nicht relevant sein! Egal was man vorher gemacht hat, wenn man wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurde, dann darf man nicht mehr mit Kindern arbeiten! Ich halte diesen Lückenschluss für besonders wichtig. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrät:innen Schumann und Arlamovsky.)

Meine Damen und Herren Bundesrät:innen, mit diesen Maßnahmen wollen wir erreichen, dass alle Kinder in Österreich künftig noch besser vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden. Um das zu schaffen, braucht es natürlich auch, wie bereits erwähnt, Kinderschutzkonzepte in allen Einrichtungen, wo sich Kinder aufhalten – sei es im Sport oder in Schulen –, aber es braucht noch wesentlich mehr.

Wir als Gesellschaft müssen darauf schauen! Wir dürfen nicht zulassen, dass ein plakativer Fall letzten Endes dazu führt, dass wir alle hinschauen. Wir müssen tagtäglich darauf schauen! Ich kann Ihnen versichern, dass wir als Justiz alles daran setzen werden, dass Kinder sicher sind. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesräte Spanring und Arlamovsky.)

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