16.48.47

Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Oktober 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtsvollzieher geändert wird.

Die letzte Anpassung der Vergütung der Gerichtsvollzieher und -vollzieherinnen erfolgte mit der Exekutionsordnungs-Novelle 2014. Insbesondere die zuletzt erfolgten massiven Preissteigerungen machen eine Anpassung – auch im Bereich der Fahrtkosten – unbedingt notwendig und erforderlich.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.