Berichterstatterin Barbara Prügl: Ich darf den Bericht des Unterrichtsausschusses vorbringen. Es geht um den Beschluss des Nationalrates vom 18. Oktober 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird.

Mit vorliegendem Beschluss sollen besondere Regelungen zum Kinderschutz in den bestehenden umfassenden Ansatz des Schutzes der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt in der Schule eingebunden werden.

Der detaillierte Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Margit Göll. – Bitte.