18.34

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, wo immer Sie uns noch zuschauen und zuhören! (Ein Handyklingelton ist im Saal zu hören.) – Aha, Musik haben wir auch schon, schön. – Wir behandeln heute ein Gesetz, das eine Personengruppe betrifft, die überwiegend in der Zeit von 22 bis 6 Uhr in der Früh in Unternehmen tätig ist. Das sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die besonders belastet sind und für die der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen zusätzlichen Beitrag leisten muss, damit diese Damen und Herren, die Nachtschwerarbeit verrichten, früher in den Ruhestand gehen können. Sie bekommen eine Sonderruhezeit und ein Sonderruhegeld. Dafür wird dieser Nachtschwerarbeitsbeitrag einbehalten, der 75 Prozent der Kosten, die durch den früheren Ruhestandsantritt ausgelöst werden, decken soll.

Dieser Nachtschwerarbeitsbeitrag betrug letztes Jahr 3,8 Prozent und wäre nächstes Jahr auf 5,2 Prozent gestiegen. Wir frieren aber diesen Beitrag von 3,8 Prozent ein. Das ist auch im Sinne der Absicherung der Arbeitsplätze, dass wir darauf schauen, dass die Lohnnebenkosten nicht noch weiter steigen. Darum machen wir das. Das betrifft ungefähr – im Ausschuss habe ich das gehört – 26 220 Versicherte und kostet 22,1 Millionen Euro. Damit sichern wir den Standort Österreich ab und entlasten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Gesamtbeitrag. Darum bitte ich Sie, da wir das im Ausschuss einstimmig beschlossen haben, dass wir das auch hier einstimmig beschließen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

18.36

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr. – Bitte sehr, Frau Bundesrätin.