Berichterstatterin Sandra Lassnig: Ich darf Ihnen den Bericht des Finanzaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kom­munalsteuergesetz 1993 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 ge­ändert werden, Start-Up-Förderungsgesetz, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur An­tragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteue­rung für Unternehmensgruppen erlassen wird und die Bundesabgabenord­nung sowie das Unternehmensgesetzbuch geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher auch da gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. – Ich erteile ihm das Wort. (Rufe bei der SPÖ: Falsch!) Ich habe noch nicht wei­tergeschaltet, Entschuldigung. (Bundesrat Schreuder: Der fehlt überhaupt im Computer! – Bundesrätin Schumann: Das fehlt im Computer! – Bun­desrat Schreuder: Das fehlt im Computer! – Ruf: Nein, nein, weiter unten! – Bun­desrat Schreuder: Das ist weiter unten!)

Herr Bundesrat Günter Kovacs. – Bitte.