14.43

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir haben es auch heute wieder vom Finanzminister gehört: Wir haben eine Wirtschaftspolitik, die sicherge­stellt hat (Bundesrätin Schumann: Die uns belastet ... mein lieber Schwan!), dass wir – gemessen am Konsum – bei der Kaufkraft und beim Wohlstand im europäischen Spitzenfeld liegen.

Kollege Kovacs hat die Inflation als Indikator hergenommen, darüber haben wir hier auch schon öfter diskutiert, und natürlich ist es wichtig und richtig, inflationsdämpfende Maßnahmen zu setzen. (Bundesrätin Schumann: Das wäre gescheit!) Es ist aber auch eine Tatsache, dass für das reale Leben der Men­schen die genannten Indikatoren der Kaufkraft und des Wohlstands die entschei­denderen sind. (Bundesrätin Schumann: Dank der tollen Lohnverhandlungen!)

Wir haben das Thema schon einmal in einer Debatte gehabt: Sie haben die sozialistische Regierung in Spanien bejubelt, wo es eine so hervorragend niedrigere Inflation gibt – eine Regierung, die eine Arbeitslosigkeit von 12,5 Prozent zu verantworten hat, eine Regierung, die eine Jugendarbeitslosig­keit von 25 Prozent zu verantworten hat. (Bundesrätin Schumann: Unsere ist auch nicht so gering!) Den Jugendlichen in Spanien, die arbeitslos sind, denen es an Kaufkraft mangelt, denen es an Wohlstand mangelt, können Sie dazu gratulieren, dass sie eine niedrigere Inflation haben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Schachner.)

Zu diesen Gesetzesvorlagen, die wir heute hier beschließen – in gestürzter Reihenfolge –: Es hätte mich ja wirklich gewundert, wenn bei Tagesord­nungspunkt 6, bei der zweiten Gesetzesvorlage, die jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, auch noch jemand dagegenstimmen würde. Im Prinzip ist es ja selten der Fall, dass wir Gesetzesmaterien im Steuerbereich zur Beschlussfas­sung vorliegen haben, mit denen wir etwas beschließen, durch das nicht die Österreicherinnen und Österreicher, sondern die Konzerne belastet wer­den – zu Recht, weil es nicht so sein sollte, dass digitale Großkonzerne ihre Steuern nicht entrichten. Daher ist das natürlich eine sehr wichtige Initia­tive, die zu einem guten Teil auch von Österreich ausgegangen ist – im Ratsvorsitz, aber natürlich auch von (Ruf bei der FPÖ: Hubert Fuchs!) den Mitar­beitern des Herrn Finanzministers. (Bundesrat Steiner: Ja sicher, das kannst du schon zugeben!) Die internationale Einigung ist bei einer Mindestbesteuerung wichtig, weil uns das ja nur etwas nützt, wenn andere auch mitmachen. Wir setzen es jetzt einmal in das österreichische Recht um, und ich bin sehr froh, dass alle dabei sind.

Zum ersten Punkt noch einmal zurückkommend – was die Start-up-Szene in Ös­terreich betrifft –: Generell ist es so, dass in Österreich etwa 35 000 bis 40 000 Unternehmen im Jahr gegründet werden. Das sind nicht alles klassische Start-ups, aber da sind die Start-ups auch dabei, und diese haben eine zen­trale Bedeutung für die Volkswirtschaft, weil es sich dabei ja sehr oft um Unter­nehmen handelt, die neue Ideen haben, die innovative Ideen haben, die die Volkswirtschaft auch im Bereich der digitalen Transformation sehr maßgeb­lich voranbringen. Natürlich sind da viele junge Unternehmen dabei, die zum Teil auch ein hohes Risiko eingehen, denn eine gute Geschäftsidee zu haben ist das eine, diese tatsächlich zur Umsetzung zu bringen jedoch das wesent­lich Schwierigere.

In die Geschichte gehen dann jene Geschäftsideen ein, die ganz riesig geworden sind, und dann wirkt das im Nachhinein auch immer so einfach: Man muss nur eine Idee haben, sie umsetzen und ein paar Jahre später gibt es ein großes Unternehmen und ein paar Menschen sind reich geworden. – Das passiert natürlich nur in wenigen Fällen. Für die Volkswirtschaft ist es aber sehr wichtig, dass man den innovativen und den kreativen Kräften die Möglichkeit gibt, neue Ideen zu umzusetzen, und in so einem Umfeld ist es besonders wichtig, auch mit Unternehmensbeteiligungen Anreize zu setzen.

Bei dieser Gesetzesvorlage, die wir jetzt wahrscheinlich mit Mehrheit beschlie­ßen werden, ist die Idee, dass derjenige, der die Unternehmensbeteiligung bekommt, dann eben aufgrund des Umstandes, dass er die Beteiligung hat, nicht sofort steuerpflichtig wird, denn andernfalls würde ihm zwar eigentlich et­was Gutes getan, aber in Bezug auf die Liquidität würde es bedeuten, dass er – oder sie, um das richtig zu gendern – zunächst einmal etwas zahlen muss. – Das wird mit dieser Regelung umgangen, und das finde ich sehr positiv.

Das Thema Unterstützung der Start-ups steht heute, glaube ich, etwas später noch einmal auf der Tagesordnung – bei den Vorlagen aus dem Justiz­bereich –, und zwar im Zusammenhang mit der Flexibilisierung im Be­reich der GmbH. Jetzt geht es eben um den abgabenrechtlichen Teil, darum, einen Schritt zu setzen, durch den es erleichtert wird, Jungunternehmer in Österreich zu sein, innovative Ideen weiterzubringen, etwas zu machen, das die Volkswirtschaft vorantreibt – damit dann, wenn sich viele von diesen Unternehmen durchgesetzt haben und wiederum alle brav Steuern zahlen, auch der nächste oder übernächste Finanzminister davon berichten kann, was für eine tolle Kaufkraft und was für einen großen Wohlstand wir haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

14.49

Vizepräsidentin Margit Göll: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte.