17.55
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Frau Vorsitzende! Frau Bundesminister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause und hier im Saal! Wir diskutieren heute im Bundesrat eine Novelle des NS-Verbotsgesetzes aus dem Jahre 1947. Infolge der Gräueltaten durch das Naziregime wurde in Österreich nach Kriegsende das Verbotsgesetz beschlossen; man wollte damit jegliche Betätigung im nationalsozialistischen Sinne mit dem Ziel untersagen, dass nie mehr wieder ein solches Regime, das für einen schrecklichen Völkermord verantwortlich war, an die Macht kommt. Es ist zwar eine Selbstverständlichkeit, aber leider muss ich das erfahrungsgemäß –basierend auf unzähligen gehässigen Meldungen, erst in der letzten Bundesratssitzung ist das wieder passiert, und wegen den vielen schlechten Schauspielern hier herinnen – auch ganz klar so aussprechen:
Wir Freiheitliche lehnen den Nationalsozialismus, nationalsozialistische Wiederbetätigung in jeder Form genauso wie Judenhass in jedweder Prägung ab (Zwischenruf des Bundesrates Gross), und wir weisen auch jede verharmlosende Aussage, mit der man diese schreckliche Zeit mit uns in Verbindung bringen will, aufs Schärfste zurück. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Bundesrät:innen Gross und Jagl.)
Genauso lehnen wir auch Gewalt und Rassismus ab (Bundesrat Gross: Genau!), und im Gegensatz zu anderen Parteien hier im Haus lehnen wir auch Krieg ab – egal, ob es um den Krieg Russlands mit der Ukraine, bei dem es inzwischen Hunderttausende Tote und Verletzte gibt, oder um jenen Krieg, der jetzt im Gazastreifen schon 18 000 Menschen das Leben gekostet und mehr als 49 000 Verletzte gefordert hat, geht.
Wir Freiheitliche sind die letzten Verteidiger der immerwährenden Neutralität in Österreich – und eine kleine Anmerkung am Rande: Bei der UNO-Vollversammlung in New York wurde für eine Resolution gestimmt, und zwar betreffend einen humanitären Waffenstillstand in Gaza. Österreich war eines der wenigen Länder, die sich dagegen ausgesprochen haben – und das ist eine Schande. Das ist eine Schande für Österreich! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Jagl.)
Bis zu einem gewissen Punkt ärgert es mich ganz ehrlich, dass ich es überhaupt ansprechen muss, dass wir das ablehnen, weil das ja eine Selbstverständlichkeit ist (Bundesrätin Jagl: Ja, genau!), und mir ist auch klar, dass es egal ist, wie oft wir das hier zum Ausdruck bringen – egal, ob mit Worten oder mit Taten –, es wird immer wieder welche geben, die – besonders von Ihnen, von den Grünen (Bundesrat Gross: Weil man es Ihnen nicht glaubt! Sie sind nicht glaubwürdig! Das ist euer Problem!); Sie beweisen es gerade jetzt wieder – immer wieder versuchen, uns ins extremistische Eck zu stellen, ganz einfach weil das Ihre einzige Strategie ist. Politisch haben Sie nichts drauf, das ist die Wahrheit! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist Ihre einzige Strategie. Sachpolitisch sind Sie chancenlos, und das ist halt der Grund (Bundesrat Gross: Das ist eure Strategie!), warum Sie so mit Untergriffen arbeiten. Genau das ist es.
Zunächst einmal: Wenn es tatsächlich das Ziel dieser Regierung ist oder war, gegen die Wurzeln des Judenhasses in Österreich anzutreten, dann muss ich Ihnen, Frau Minister, leider sagen, dass Sie mit dieser Novellierung Ihr durchaus erstrebenswertes Ziel weit verfehlt haben, denn wenn eines in persönlichen Gesprächen immer wieder ganz klar zum Ausdruck kommt, dann das, dass sich die Juden in Österreich nicht vor irgendwelchen stupiden und ungebildeten Neonazis fürchten, sondern vor dem immer weiter voranschreitenden Islamismus. (Bundesrätin Jagl: Ja, da haben wir es ja! Genau!)
Ganz offensichtlich kommt zu selten in die Öffentlichkeit, wie oft Juden in Österreich tatsächlich Opfer von Angriffen werden. Das beginnt mit Gesten, aber auch zum Beispiel mit dem Herunterreißen der Israelfahne – das ist erst jetzt kürzlich wieder in der Seitenstettengasse in Wien passiert, in Salzburg wurde sie bereits dreimal heruntergerissen, und eben erst vor Kurzem ist es beim Rathaus in Linz passiert, wo man zwei junge Syrer dabei erwischt hat, aber auch in Klagenfurt, wo man versucht hat, die Israelfahne anzuzünden. Und nein – besonders wieder in Richtung Grüne, die hier gerne zwischenrufen –, das waren keine bösen Rechten; das waren jene Menschen, die Sie ins Land geholt und gelassen haben, meine Damen und Herren, besonders Sie von den Grünen! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir alle haben den Terroranschlag vom 2. November 2020 noch in schmerzlicher Erinnerung. Damals war der Täter ein Moslem, der im jüdischen Viertel vier Menschen mit einer Kalaschnikow erschossen und 17 weitere teils schwer verletzt hat.
Jetzt kommen wir zum Kernthema: Warum will diese Regierung dieses Gesetz, das zuletzt im Jahr 1992 novelliert wurde, ausgerechnet jetzt verschärfen? – Nicht etwa wegen der Gründe, die ich jetzt gerade aufgezählt habe, und wegen der Angriffe, die stattgefunden haben. Nein, die Coronademos sind der Grund, Sie hören richtig: die Coronademos! Es wurde immer wieder, auch hier herinnen, behauptet, dass bei diesen Demos der Antisemitismus Fuß gefasst hätte. Wer so etwas behauptet, meine Damen und Herren, der ist falsch informiert oder der informiert falsch – nur mit dem Unterschied: Ihnen hier herinnen unterstelle ich blanke Absicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ging dann sogar so weit, dass der Vizekanzler dieser Republik im Parlament mehrmals davon gesprochen hat, dass bei den Demos „Demokratiefeinde, Staatsverweigerer, Rechtsextreme und Neonazis oft auch an der Spitze herumspazieren“. – Zitatende. (Zwischenruf bei den Grünen: Stimmt ja!) – Da höre ich jetzt gerade von grüner Seite: „Stimmt ja!“ Wer so etwas behauptet, ist falsch informiert oder der informiert falsch. (Beifall bei der FPÖ.)
Im Gegensatz zu Ihnen allen, meine Damen und Herren, und im Gegensatz zum Vizekanzler war ich auf sehr vielen Demos. (Bundesrätin Jagl: Ja eben! – Bundesrat Leinfellner: Was war das jetzt: „Ja eben“?!) Und ja, bei Hunderttausend Menschen kann es auch vorkommen, dass ein oder zwei Verrückte darunter sind, das kann man leider nicht verhindern, aber daraus eine Verschärfung des NS-Verbotsgesetzes abzuleiten, das ist eine komplette Themenverfehlung. (Bundesrat Gross: Sie informieren falsch!)
Noch einmal: Im Gegensatz zu Ihnen hier herinnen war ich auf vielen Demos, und was ich dort gesehen habe, waren keine Nazis und keine Rechtsradikalen. Wissen Sie, was ich dort aber gesehen habe? – Viele Menschen mit Israelfahnen. Davon gibt es sogar tolle Fotos, auf einem bin auch ich mit einer Demogruppe und all den Israelfahnen zu sehen. Da sind Juden mit uns mitmarschiert, die genauso gegen das Coronaregime in Österreich aufgetreten sind, ebenfalls aber auch hier in Österreich zum Ausdruck gebracht haben, dass vieles, was in Israel in der Coronapolitik passiert ist, genauso wenig in Ordnung war. Niemand von denjenigen, der eine Israelfahne hatte, musste auch nur eine Sekunde lang Angst haben, dass ihm irgendetwas passiert. Diese Israelfahnen waren Teil des friedlichen Protests der Demonstranten. (Beifall bei der FPÖ.)
Ja, ich habe bei den Coronademos auch Menschen gesehen, die Judensterne getragen haben, und ja, vielleicht war das eine oder andere dabei, was wirklich ungeschickt und überschießend war. (Bundesrat Schreuder: Was heißt „ungeschickt“?!) Das, was bei den Coronademos gemacht wurde, war vieles, aber mit Sicherheit keine Verharmlosung und auch keine Verherrlichung des Nationalsozialismus. Und ja, meine Damen und Herren, vielleicht war auch ich in einer meiner Reden ungeschickt und habe übers Ziel hinausgeschossen, aber, meine Damen und Herren, das hatte nichts, aber schon gar nichts mit NS-Verharmlosung oder mit -Verherrlichung zu tun. Das Gegenteil ist der Fall: Unser aller gemeinsames Anliegen war es, aufzuzeigen, dass sich in der Coronazeit vieles in eine völlig falsche Richtung entwickelt hat und dass vonseiten der Regierung totalitäre Tendenzen zu erkennen waren. Das war der Grund. (Beifall bei der FPÖ.)
Das, was bei den Demos passiert ist, stand unter dem Motto: Wehret den Anfängen! Wer etwas anderes behauptet, der ist falsch informiert oder der informiert falsch. – Von Ihnen hier herinnen wissen wir es schon: Da ist es Absicht.
Trotzdem, meine Damen und Herren, bin ich voll und ganz davon überzeugt, dass vereinzelt genau diese Überspitzungen in der Coronazeit notwendig waren, um Sie hier herinnen aufzuwecken und wachzurütteln. Wäre das alles nicht passiert, dann wären wir heute noch im sinnlosen Maskenwahnsinn, wir wären im Testwahnsinn, wir wären im Dauerlockdown, und jeder Österreicher müsste sich, ob er will oder nicht, zweimal oder dreimal oder viermal im Jahr seine Zwangsspritze abholen. Und sagen Sie nicht, dass es nicht so wäre, denn genau so wäre es! (Beifall und Bravoruf bei der FPÖ.)
Warum wir heute gegen diese Novellierung Einspruch erheben, hat mehrere Gründe. (Bundesrätin Schumann: Ja, warum?!) Erstens: Dieser Gesetzesvorschlag geht wie gesagt an den tatsächlichen Problemen des Judenhasses in Österreich völlig vorbei. Ganz aktuell übrigens: ein Vorfall an der Universität für angewandte Kunst in Wien – gut aufpassen, liebe Grüne –, wo bei einer Veranstaltung allen Ernstes behauptet wurde, es hätte den Angriff der Hamas auf Israel nicht gegeben. Ein jüdischer Student war dort vor Ort, es gibt ein Video davon (Bundesrat Schreuder: Ich kenne das Video! Ich kenne auch den Studenten!); er hat das mitgefilmt, und daraufhin wurde er angegriffen. Und jetzt frage ich Sie: Wo, glauben Sie, sind diese Herrschaften dort auf der Universität für angewandte Kunst zu 99,9 Prozent politisch zu verorten? – Richtig: ganz, ganz, ganz weit links. Somit wäre es vielleicht einmal an der Zeit, dass man – auch von Ihrer Seite – beide Augen öffnet und nicht immer nur auf einem Auge blind ist und den Linksextremismus in Österreich nicht erkennen will! (Beifall bei der FPÖ.)
Eines fällt schon auch auf: dass Aktivisten und Politiker der Linken – eben gerade vorhin da hinten passiert – immer wieder die freiheitliche Opposition in die Nähe des Nationalsozialismus zu rücken versuchen. (Bundesrätin Schumann: Warum stimmts ihr jetzt nicht zu? Ich verstehe es noch immer nicht!) Die Kollegin hat vorhin allen Ernstes so quasi reingeschrien, dass, weil ich bei der Demo war, Rechtsextreme und Neonazis bei der Demo waren. – Da muss man sich wirklich fragen, was da bei Ihnen falsch läuft.
Sie versuchen das immer wieder, und das, obwohl wir Freiheitliche im Gegensatz zu dieser aktuellen schwarz-grünen Regierung niemals die Grundrechte der Bürger in Österreich angetastet haben, auch nicht in der Zeit, als wir Freiheitliche in der Regierung waren. Das haben nur Sie gemacht. (Beifall bei der FPÖ.)
Obwohl es immer wieder derartige NS-Vergleiche gab, sind mir keine Verfahren oder gar Verurteilungen wegen Verharmlosung der NS-Zeit bekannt. Das, meine Damen und Herren, könnte sich jetzt aber ändern und zum Bumerang für alle linken, sich moralisch erhaben fühlenden Gutmenschen – so wie Sie das ausleben – werden (Bundesrätin Schumann: Aber dann könntets ja zustimmen!), denn jetzt wird dann jede Form der Verharmlosung strafbar sein. Bisher galt das nämlich nur für die gröbliche Verharmlosung. Das Wort „gröblich“ wird jetzt gestrichen, und solche Meldungen wie gerade eben von Ihnen würden dann darunterfallen. (Bundesrat Steiner: Hoppala!) Das wurde offensichtlich von den Linken nicht ganz zu Ende gedacht, aber es freut mich ganz besonders. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Ja, dann stimmt zu! – Bundesrat Schreuder: Dann stimmt zu!)
Ein Punkt, den wir sehr kritisch sehen, ist, dass jede Verurteilung eines Beamten nach dem NS-Verbotsgesetz automatisch zum Amtsverlust führt. (Bundesrat Gross: Ja, selbstverständlich!) Es gibt jetzt klare, einheitliche Regeln, die gut sind, und über diese setzt man sich hinweg und schafft eine eindeutige Ungleichbehandlung. Wenn man wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, wegen Reisen für terroristische Zwecke (Bundesrätin Schumann: Afghanistan!), wegen der Aufforderung zu einer terroristischen Straftat oder dafür, dass man terroristische Straftaten – wie zum Beispiel die der Hamas – gutheißt, oder auch wegen der Preisgabe von Staatsgeheimnissen und so weiter verurteilt wird, dann kann man, sofern das Strafmaß bedingt ein Jahr und unbedingt sechs Monate nicht überschreitet (Bundesrätin Schumann: Ja, genau!), weiterhin Beamter bleiben. Wird man jedoch nach dem Verbotsgesetz zu einer Strafe von nur einer Woche verurteilt, dann kommt es automatisch zum Amtsverlust mit all den daran geknüpften Konsequenzen. (Bundesrat Gross: Wir sind beim Verbotsgesetz und nicht ...!)
Das, meine Damen und Herren, ist eine ganz klare Ungleichbehandlung, die auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. (Bundesrat Gross: ... Verbotsgesetz ...!) Das wissen Sie ganz genau, und das wurde auch so angesprochen. Allerdings wird das Gesetz heute in den Verfassungsrang gehoben, weshalb der Verfassungsgerichtshof dann auch keine Möglichkeit mehr haben wird, entsprechend einzuschreiten.
Und ja, ich weiß, was jetzt für ein Argument kommen wird: Wir wollen keine Nazis als Beamte. – Das wollen wir genauso wenig! (Bundesrat Schreuder: Dann stimmt zu!) Wir wollen nicht, dass Menschen mit einer derartigen Gesinnung Beamte sind, aber wir wollen genauso wenig (Bundesrat Schreuder: Zustimmen!), dass dann jene Beamte sind, die die Hamas gutheißen oder vielleicht gar als Lehrer einen sexuellen Übergriff auf Kinder begehen und so weiter; denn genau diese Straftaten sind es ja leider, die meist sehr gering bestraft werden, und diese Täter können dann im Beamtenstatus bleiben. (Bundesrätin Schumann: Stimmt ja nicht! Da gibt’s ja genug Verfahren!)
Ein weiterer verfassungsrechtlich bedenklicher Inhalt in diesem Gesetz handelt von der Abnahme von NS-Devotionalien. Erstens einmal muss man gleich vorwegnehmen: Wir haben den Begriff Devotionalien immer kritisiert, weil er einfach völlig falsch ist. Es wird damit eine Präsupposition geschaffen, es wird von vornherein unterstellt, dass man irgendeine emotionale Bindung zu einem entsprechenden Objekt hat und man es deshalb andächtig verehrt. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Das ist aber nicht der Fall. Das alleine ist unpassend und viel besser zum Beispiel der Religion zuzuweisen.
Bisher ist es so, dass solche Gegenstände abgenommen werden können, wenn man damit eine strafbare Handlung gesetzt hat. Wenn man zum Beispiel etwas fotografiert hat und es 50 Leuten in der Whatsapp-Gruppe geschickt hat – schau, was ich Tolles habe! –, dann ist es einem weggenommen worden – gut so! Gut so, denn diese Leute sind ein bisschen dumm; aber gut.
Was aber jetzt, mit der heutigen Novellierung, passiert, ist, dass einem einfach so ein Sammlerstück zum Beispiel abgenommen werden kann, weil man zum Beispiel vom Nachbarn denunziert wird, der einen nicht mag, oder weil man zum Beispiel ein Bild seiner Großeltern (Bundesrat Schreuder: Man darf kein Geschäft damit machen! Was ist das Problem?), auf dem der Großvater in Uniform zu sehen ist, zu Hause hat. All das kann dann passieren: dass einem das abgenommen wird; und wir alle wissen, dass es überall in den Haushalten natürlich noch viele Bilder gibt (Bundesrat Schreuder: ... ein Geschäft machen ...! – Zwischenrufe bei der ÖVP – Zwischenruf des Bundesrates Gross), ohne dass diese Objekte in irgendeinem Zusammenhang stehen. – Na, Herr Gross, Sie werden ja auch nicht umsonst Adi heißen! Wer hat Sie denn Adi getauft? Denken Sie einmal ein bisschen darüber nach, bevor Sie hier immer so gescheite Aussagen tätigen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Bundesrät:innen Gross und Jagl. – Bundesrat Gross steht auf und begibt sich ans Mikrofon in der ersten Bankreihe.)
Das kann Ihnen abgenommen werden (Bundesrat Gross: Zur Geschäftsordnung!), einfach so (Bundesrat Gross: Frau Vorsitzende! Das geht nicht!), ohne eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus oder von Ähnlichem. (Bundesrat Steiner: Adi, setz dich hin, das geht erst nachher!) – Herr Gross, Sie können sich dann eh gerne melden (Bundesrat Gross: Nein, Sie entschuldigen sich jetzt, aber blitzartig!), das ist ja kein Problem. (Bundesrat Gross – in Richtung Präsidentin Arpa –: Das geht nicht! Sie haben es gehört! Das geht doch nicht!)
Da entsteht, meine Damen und Herren, im Strafgesetz etwas, was bisher in Österreich undenkbar war. (Bundesrat Steiner: Setz dich hin! – Bundesrat Gross: Es soll einen Ordnungsruf geben!) Es passiert eine Beweislastumkehr, denn in der Regel gilt im Strafgesetz: Jeder in Österreich ist so lange unschuldig, bis man ihm seine Schuld nachweisen kann. – Das ändert sich jetzt! Die Beweislastumkehr dreht diese Nachweispflicht um, sodass der Beschuldigte Beweise finden muss, dass er unschuldig ist. Das gibt es normalerweise im Strafrecht nicht, und Sie schaffen das!
Das zieht sich jetzt vor allem auch in den Bereich von Sammlern hinein; das zieht sich auch in den Bereich von Menschen hinein, die wissenschaftlich arbeiten. Diese müssen sich künftig automatisch freibeweisen. Da gab es auch entsprechend viel Kritik von der Justiz sowie Stellungnahmen – diese haben Sie alle vom Tisch gewischt und das getrost ignoriert. Dieses Gesetz würde so vor dem Verfassungsgerichtshof sicher nicht standhalten, aber wie schon erwähnt: Sie heben dieses Gesetz einfach in den Verfassungsrang und somit umgehen Sie das Ganze.
Alles in allem kann man sagen: Es liegt uns hier eine rechtsstaatlich bedenkliche Gesetzesnovelle vor, welche die echten Gefahren der Jetztzeit ignoriert und somit keinen Beitrag zur Bekämpfung des Judenhasses in Österreich leistet. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Zur Geschäftsordnung!)
18.14
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Marco Schreuder hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.
*****