19.09
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Bundesrat Schennach: Wien nicht vergessen!) – Bitte? (Bundesrat Schennach: Wien nicht vergessen!) – Liebe Wiener Kollegen und Kolleginnen! (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von SPÖ und Grünen.) Liebe Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Ganz kurz und leider relativ trocken, aber ein bisschen schneller, möchte ich wieder zum Thema zurückkehren. Ich habe zwar gedacht, Sie erzählen mir etwas, Herr Kollege Mertel, über die Disqualifikation, nämlich auch im Fußball. Da habe ich mir gedacht, das interessiert mich, wie man da den Link schafft, aber das machen Sie vielleicht dann später noch in der Pause.
Es geht heute darum, dass Personen, die mit einer mehr als sechsmonatigen Freiheitsstrafe aufgrund von wirtschaftsnahen strafbaren Handlungen rechtskräftig verurteilt werden, drei Jahre lang nicht mehr als Geschäftsführer in einer GmbH, als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft oder Genossenschaft oder Direktor:in einer Europäischen Genossenschaft tätig sein dürfen.
Das Firmenbuch wird automationsunterstützt – ich glaube, das ist ganz wichtig in dem Fall – ab dem nächsten Jahr prüfen, ob so eine strafbare Handlung vorliegt, und falls sie vorliegt, disqualifiziert das quasi die Person als Vertretungsorgan dieser Kapitalgesellschaft, und das Firmenbuch fordert die Gesellschaft auf, diese disqualifizierte Person unverzüglich abzuberufen. Tut sie das nicht, wird diese Person innerhalb von zwei Monaten – das geht also maximal zwei Monate – von Amts wegen gelöscht, und die Person gilt als abberufen.
Diese Abberufung tritt damit aber schon nach dem rechtskräftigen Urteil ein, ohne dass es einer zusätzlichen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung bedarf, also quasi ex lege. Das ist eigentlich das, was Sie gefordert haben, liebe SPÖ. Das ist im Gesetz so vorgesehen, daher könnten Sie jetzt zustimmen.
Wichtig ist aber da, und das eben, weil es eine EU-Richtlinien-Umsetzung ist, dass es einen grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über disqualifizierte vertretungsbefugte Gesellschaftsorgane zwischen allen europäischen Handelsregistern über die EWR-Registervernetzung gibt.
Dieses Gesetz ist in dem Sinn auch so wichtig, weil es die wirtschaftsnahen Delikte sind, die von einer Vertretung einer Kapitalgesellschaft ausschließen. Taxativ aufgezählt: Da geht es um Betrug, da geht es um Untreue, um Fördermissbrauch, um organisierte Schwarzarbeit und Geldwäscherei, um Absprachen, aber auch um Abgabenbetrug. Das sind Delikte, die zum Schaden von Personen führen, die mit der Gesellschaft zu tun haben, aber das sind auch Delikte, die dem Sozialstaat schaden, weil der Sozialstaat um Abgaben gebracht wird, und die auch natürlich der Wirtschaft im Gesamten schaden, weil die Personen, die Gesellschaften, die sich redlich verhalten, einen Nachteil am Markt haben.
Es wurde in der Diskussion – nicht jetzt, aber schon davor – auch behauptet, dass nun niemand mehr Geschäftsführer:in werden will. Das ist meiner Meinung nach ziemlich realitätsfremd, denn einerseits sind das gutbezahlte Jobs, und zwar genau deswegen, weil sie mit Verantwortung einhergehen, und zweitens greift die Disqualifizierung dieser Geschäftsführer:innen oder vertretungsbefugten Personen von Kapitalgesellschaften nur dann, wenn das strafrechtliche Delikt mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist – und das ist meistens mit einem Vorsatz, also mit einer absichtlichen Handlung verbunden.
Daher ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, warum die SPÖ und auch die FPÖ diese Regelung ablehnen, die eigentlich das Vertrauen in das wirtschaftliche Gebaren stärkt und vor allem grenzüberschreitende Rechtssicherheit vorantreibt. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
19.13
Vizepräsidentin Margit Göll: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. – Bitte sehr.