19.13

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Frau Vizepräsidentin! Frau Minis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wird heute ein Gesetz beschlos­sen, mit dem die EU-Digitalisierungsrichtlinie umgesetzt werden soll, nämlich im Hinblick auf disqualifizierte Geschäftsführer. Es geht darum, dafür zu sor­gen, dass Geschäftsführer, welche kriminelle und/oder betrügerische Handlun­gen gesetzt haben, nicht mehr als Geschäftsführer in einem Unternehmen tätig sein dürfen. Das klingt ja so weit ganz gut. Jedoch ist der Teufel wie so oft im Detail verborgen. Daher können wir Freiheitliche heute der Umsetzung dieser EU-Richtlinie in das nationale Recht nicht zustimmen.

Es gibt keinen abschließenden, taxativen Katalog, wann jemand nicht mehr als Geschäftsführer eingesetzt werden darf, und genau das macht die Ge­schichte brandgefährlich, denn durch die schwammige Formulierung besteht die Gefahr von Willkür in diesem Bereich, und diese Gefahr ist eklatant. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit unserer Ansicht folgen wir auch dem Obersten Gerichtshof. Dieser hat näm­lich gemeint, dass die Art und Weise, wie die Umsetzung erfolgt, viel zu weitläufig ist und am eigentlichen Ziel vorbeigeht, was fast schon richtlinien­widrig ist. Wie gesagt: Wir Freiheitliche können dieser Gesetzesvorla­ge aus diesen Gründen nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.14

Vizepräsidentin Margit Göll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs. – Bitte.