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Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist mir wirklich eine Freude, dass wir heute die flexible Kapitalgesellschaft beschließen. Was als Austrian Limited im Jahr 2020 begann, wird heute als flexible Kapitalgesellschaft hoffentlich einen mehrheitlichen Zuspruch bekommen.
Wir setzen damit zwei wichtige Maßnahmen um. Erstens schaffen wir eine neue Rechtsform. Ich glaube, das ist wichtig, wir folgen damit auch internationalen Beispielen. Wir machen nicht den Fehler der British Limited, ganz im Gegenteil, wir machen diese flexible Kapitalgesellschaft für innovative Start-ups und für Gründerinnen und Gründer besonders attraktiv, aber gleichzeitig auch rechtssicher.
Außerdem setzen wir eine Sache um, die wir uns im Regierungsprogramm vorgenommen haben: Wir senken das gesetzliche Mindeststammkapital auf 10 000 Euro ab, und zwar für alle GmbHs, nicht nur für die flexible Kapitalgesellschaft, sondern für alle. Ich glaube, das ist schon wichtig, denn die gründungsprivilegierte GmbH, die bis jetzt 10 000 Euro Mindeststammkapital erfordert hat, hat sich ja bewährt, und ich glaube, es ist gut, dass wir das jetzt so fixiert haben und die steuerlichen Nachteile für den Staat quasi bewusst in Kauf nehmen.
Der Finanzminister hat in der Pressekonferenz mit mir auch gesagt: Ja, das ist es uns wert! Es geht nämlich darum, Gründer:innen, Gesellschafter:innen tatsächlich zu fördern und eine Möglichkeit zu schaffen, dass gegründet wird. Österreich ist ein Land der Innovationen, der Gründerinnen und Gründer, und wir wollen alles daransetzen, dass innovative Köpfe nicht auswandern, sondern in Österreich bleiben. (Bundesrat Schennach: Schön!)
Was haben wir mit der flexiblen Kapitalgesellschaft getan? – Erstens haben wir eine Hybridform zwischen einer GmbH und einer Aktiengesellschaft geschaffen. Die flexible Kapitalgesellschaft baut grundsätzlich auf dem GmbH-Recht auf, das heißt, wenn man nicht weiß, wie die Regelungen auszulegen sind, kann man ja immer noch auf das GmbH-Recht blicken.
Wir führen auch eine besondere Klasse von stimmrechtslosen Anteilen ein. Warum ist das wichtig? – Das ist wichtig, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Gerade in der Anfangsphase, in dieser Phase der Innovation, in der man Neues schaffen will und nicht viel Kapital hat, erklären sich ja viele damit einverstanden, dass sie mitwirken. Sie wollen natürlich auch Aktien dafür haben, wollen sich am Unternehmen beteiligen. Wir schaffen dafür einen Rechtsrahmen. Bisher wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch beteiligt, aber das Ganze fand im rechtsfreien Raum statt. Daher ist es wichtig, dass es einen Rechtsrahmen dafür gibt.
Wir haben auch die Anteilsübertragung flexibilisiert und geöffnet. Damit die Anteilsübertragung nicht mehr einem starren Notariatsakt unterliegt, haben wir aus Rechtssicherheitsgründen eine Anwaltsurkunde geschaffen, mithilfe dieser die strengen Formerfordernisse zurückgefahren werden. Es gibt aufgrund der Anwaltsurkunde auch eine flexiblere Möglichkeit, Anteile zu übertragen.
Meine Damen und Herren, es ist die zentrale Aufgabe von uns Politikerinnen und Politikern, Innovationen zu ermöglichen, zu fördern und bestmöglich voranzutreiben.
Einen Punkt möchte ich schon ansprechen, weil er ja doch die Debatte heute stark prägt, und das ist die weibliche Form dieses Gesetzes. Es war mir wichtig, dass das Gesetz in weiblicher Form geschrieben wird, weil es ein Wirtschaftsgesetz ist und wir Gründerinnen, Gesellschafterinnen sichtbar machen wollen. Es gibt so viele Frauen, die in der Wirtschaft tätig sind, es gibt so viele Frauen, die gründen wollen. Ich möchte, dass sie sichtbar sind. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)
Dieses Gesetz ist eben nicht gegendert, dieses Gesetz ist nur in weiblicher Form und im generischen Femininum abgefasst – ja, das gibt es auch. Ich halte auch die Debatte für bezeichnend, denn in dieser Legislaturperiode haben wir Gesetze beschlossen, die nur im generischen Maskulinum verfasst waren, und da hat es diese Aufregung nicht gegeben. Jetzt aber gibt es diese Aufregung, und das halte ich für bezeichnend. Also insofern: Es ist ein Zeichen dafür, dass es richtig war, den Spieß einmal umzudrehen und das Ganze im generischen Femininum zu machen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Ich hoffe, dass der Gesetzesvorschlag trotz allem auf breite Zustimmung stößt und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)
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