20.15

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuhörer! Meine Kollegin hat schon sehr viele Einzelheiten dargelegt, sodass ich auch angesichts der fortgeschrittenen Stunde nicht mehr allzu sehr in die Einzelheiten gehen möchte. Was man aber wirklich sagen muss: Was offline verboten ist, das muss auch online verboten sein. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir nehmen nicht zur Kenntnis, dass im Netz beleidigt wird, dass jemand bloß­gestellt wird, dass verhetzt wird oder Ähnliches.

Wichtig ist auch, dass wir nun eine europaweite Lösung haben, ein gemeinsames Gesetz, sodass für alle Mitgliedsländer eine Regelung gilt. Es ist so, dass mit unserem Gesetz Rahmenbedingungen gesetzt werden. Die großen Internetkon­zerne müssen Ansprechpartner in Österreich benennen, sodass wir auch jemanden erreichen können. Es geht auch darum, dass die Verfahren beschleu­nigt werden, denn wenn Personen, meistens Frauen, von irgendwelchen Bloßstellungen betroffen sind, dann darf sich das Verfahren nicht ewig hinzie­hen – es muss schnell gehandelt werden.

Es ist auch geregelt, dass es eine Koordinierungsstelle gibt. Die KommAustria hat auch in der Vergangenheit bereits großes Know-how bewiesen und ist die richtige Stelle, um die betroffenen Firmen und Plattformen zu regulieren und zu beaufsichtigen. Es wird aber auch für die Nutzerinnen und Nutzer eine Streitbeilegungsstelle geben, die bei der RTR GmbH, Fachbereich Medien ange­siedelt wird. Wenn ich also etwas bei einer großen Plattform melde und die dem nicht nachkommt oder womöglich sogar mein Account gesperrt wird, dann muss es auch eine außergerichtliche Stelle geben, an die man sich wenden kann.

Es handelt sich nun um ein wirklich lang verhandeltes Werk, an dem man viel­leicht das eine oder andere kritisieren kann, aber in der heutigen Zeit mit den heutigen Herausforderungen ist dies notwendig. Ich nenne hier zum Beispiel nur Desinformation und Destabilisierungstendenzen. Hass im Netz ist leider eine traurige Realität, vor allem für Frauen. Wir erleben Sexismus, wir erleben Drohungen, wir erleben Bedrohungen, ganz zu schweigen von Deep­fakes, die mithilfe von KI mittlerweile ja sehr flächendeckend möglich sind.

Die Beratungsstelle für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit Zara hat berichtet, dass seit Eröffnung der Beratungsstelle gegen Hass im Netz im September 2017 bis August dieses Jahres 11 514 Onlinehassmeldungen eingegangen sind. Das muss man sich einmal vorstellen! 11 514 Situationen, in denen ein Mensch in eine schwierige, öffentlich peinliche Lage gebracht worden ist.

Wir haben Gott sei Dank auf österreichischer Ebene schon vor drei Jahren mit diesem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz reagiert. Wie sich heute zeigt, war es notwendig. Für Nutzerinnen und Nutzer ist es nicht egal, was im Internet passiert, weil das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Da braucht es klare Schranken und Regulierungen.

Wir glauben, dass das mit dem DSA gelingt und dass damit die Rechtsdurchset­zung wirklich zu schaffen ist. Es ist für uns auch wichtig, zu wissen, welche Macht Konzerne diesbezüglich haben und wer hinter verschiedenen Aktionen steckt.

Zusätzlich wurde auch noch eine Rechtsgrundlage für einen immateriellen Schadenersatz bei Hasspostings geschaffen. Damit können Opfer auch außerhalb des Medienrechts von demjenigen, der das Hassposting ins Netz gestellt hat, Schadenersatz erlangen. Das ist eine Lücke, die wir mit diesem Begleitgesetz schließen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wichtig ist, dass man jetzt auch von diesen verschiedenen Instrumenten, die dieses Gesetz bietet, Gebrauch macht. Es sollen sich Betroffene von Hass im Netz schnell, einfach und kostengünstig zur Wehr setzen können. Bitte machen Sie im Falle des Falles Gebrauch davon, denn Hass im Netz darf niemals durchgehen! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.21

Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. – Bitte sehr.