Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsidentin Margit Göll: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen und eines Schreibens des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz verweise ich auf die bereits gestern im Sitzungssaal verteilte Mitteilung der 961. und der 962. Sitzung des Bundesrates gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll der 961. Sitzung angeschlossen wird.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf diese gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung bereits gestern im Sitzungssaal verteilte Mitteilung der 961. und der 962. Sitzung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll der 961. Sitzung angeschlossen wird.

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(Schriftliche Mitteilung siehe 961. Sitzung des Bundesrates.)

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Vizepräsidentin Margit Göll: Eingelangt ist ein Schreiben des Ministerrats­dienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kocher von 17. bis 21. Dezember 2023 im Oman bei gleichzeitiger Beauftragung von Herrn Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner gemäß Art. 73 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz mit seiner Vertretung.

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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl der beiden Vizepräsident:innen, der Schriftführer:innen und der Ordner:innen für das erste Halbjahr 2024 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsidentin Margit Göll: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 4 und 5, 6 und 7, 10 und 11, 12 bis 14 sowie 15 bis 17 jeweils unter einem zu verhan­deln. Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.