16.35

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der drohende Engpass bei Arzneimitteln ist ein Problem, das sich schon länger abgezeichnet hat und gerade auch in den letzten Jahren der Pandemie spürbar war. Das sind eben dieser zunehmende Engpass und die drohende Versor­gungsunsicherheit, also der Mangel von Medikamenten in Österreich.

Die pharmazeutische Industrie und der Arzneimittelgroßhandel sind ja seit 1. April 2020 dazu verpflichtet, drohende Vertriebseinschränkungen von bestimmten Arzneimitteln zu melden. Das hat natürlich einiges aufgezeigt, wie es Kollegin Doppler schon erwähnt hat. Laut Ages waren 2019 noch 323 Arzneimittel von Lieferschwierigkeiten betroffen, da hat es noch keine Meldepflicht gegeben. 2020 hat es 1 096 Arzneimittel gegeben, bei denen ein Mangel zu verzeichnen war, 2021 788 Arzneimittel und 2022 1 257 Arznei­mittel, die nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden konnten.

Aber Lieferengpässe bei Arzneimitteln – und das möchte ich hier schon auf den Punkt bringen – sind nicht nur ein Thema in Österreich, sondern sind mittler­weile ein globales Problem geworden. Dem liegt ein generelles Marktversagen zugrunde, das mittelfristig nicht nur nationalstaatlich gelöst werden kann, sondern zumindest auf EU-Ebene angegangen werden muss, wie Kollegin Hauschildt-Buschberger am Ende ihrer Rede schon erwähnt hat, da man nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern im Europäischen Wirtschaftsraum von dieser Problematik betroffen ist.

Trotzdem sind die Maßnahmen, die wir heute auf den Weg bringen, sehr, sehr wichtig. Das ist hier auf nationaler Ebene ein erster Schritt, um die Versorgung kurzfristig wieder sicherzustellen.

Der erste Punkt der Maßnahmen betrifft die verpflichtende Bevorratung von Medikamenten, bei denen es absehbar ist beziehungsweise bereits der Fall ist, dass die Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Dabei werden jetzt der Mehraufwand und die Lagerkosten, die durch die längere Bevorratung entstehen, vom Bund abgedeckt.

Die zweite Maßnahme betrifft die Medikamente im Niedrigpreissegment, also alle, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt. Da soll ein Infrastruktur­kostenbeitrag die Versorgung mit diesen Medikamenten sicherstellen, weil die Verbreitung und Verteilung der Medikamente ja für alle gleich ist.

Die dritte wichtige Maßnahme wird sein: Bei Engpässen von bestimmten Präparaten soll es künftig einfacher gemacht werden, gleiche oder gleichwertige Präparate, die bereits im Europäischen Wirtschaftsraum eine Zulassung haben, auch in Österreich in den Handel zu bringen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist enorm wichtig und von enormer Bedeutung, dass die Bundesregierung hier kurzfristig die Verantwortung übernimmt und im Sinne der Patienten und der Patientinnen Maßnahmen für die Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln setzt.

Es ist jedoch auch notwendig, dass die Pharmaindustrie und im Besonderen der Pharmagroßhandel für die Bevorratung in die Pflicht genommen wird und dass beim Inverkehrbringen bis zu den Apotheken mit einer lückenlosen Doku­mentation für Transparenz gesorgt wird, damit Medikamente nicht einfach am Markt verschwinden können.

Mittelfristig und kurzfristig gesehen werden wir nicht umhinkommen, die Produktion von Wirkstoffen, von Arzneimitteln in Europa zu stärken, um so bei der Beschaffung aus der Abhängigkeit von China und Fernost zu gelangen. Denn: Einige wenige Produzenten weltweit, Lieferkettenprobleme, Marktver­werfungen und Qualitätsmängel, wie wir sie kennen, sind eine Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln und das Gesundheitssystem in Europa und natürlich auch in Österreich. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.39

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Präsidentin Mag.a Claudia Arpa. – Bitte.