Berichterstatterin Viktoria Hutter: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird.

Der Gesetzesbeschluss liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, somit komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag,

gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Isabella Theuermann. Ich erteile ihr dieses.