12.42

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! Leider ist das Informationsfreiheitsgesetz den Titel nicht wert, sondern es ist in Wahrheit eine weitere schwarz-grüne beziehungsweise in diesem Fall sogar eine schwarz-grün-rote Mogelpackung. (Beifall bei der FPÖ.)

Bekanntlich sind wir grundsätzlich dafür, dass man das Amtsgeheimnis gegen die Informationsfreiheit tauscht, aber die Umsetzung in der vorliegenden Form findet nicht unsere Zustimmung, was ich anhand von ein paar Zahlen in aller Kürze begründen darf.

Die zentrale Zahl ist 5 000. Gemeinden unter 5 000 Einwohnern sind nämlich von der Pflicht zur proaktiven Veröffentlichung ausgenommen. 40 Prozent der Österreicher leben in Gemeinden mit einer Bevölkerung von weniger als 5 000 Einwohnern. Diese 40 Prozent der Bevölkerung werden also von diesem vermeintlichen Transparenzinstrument ausgeschlossen. Die durchschnittliche Gemeinde hat übrigens 4 350 Einwohner. Lässt man Wien weg, sprechen wir von einem Durchschnitt von nur 3 400 Einwohnern. – Warum gibt es also eine Schranke von 5 000 Einwohnern in diesem Gesetz?

Noch drastischer sieht man die Auswirkungen dieser willkürlichen 5 000er-Schranke, wenn man einen Blick auf die Gesamtheit der Gemeinden wirft. Es gibt insgesamt 2 093 Gemeinden in Österreich, und nur 274 Gemeinden haben über 5 000 Einwohner. Das heißt, dass rund 87 Prozent der Gemeinden, also jene mit weniger als 5 000 Einwohnern, nicht vollumfänglich von einem Kernstück des neuen Gesetzes betroffen sein werden und keine Pflicht zur proaktiven Veröffentlichung haben. Dort müssten die Bürger also weiterhin ihr Recht auf Auskunftserteilung durchboxen, und damit bleibt eine große Hürde für die Transparenz bestehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Gerade in kleineren Gemeinden, in denen man sich kennt, wird es daher weiterhin schwierig bleiben, zu Informationen zu kommen, beziehungsweise werden Verfahren weiterhin in die Länge gezogen werden. In 87 Prozent der Gemeinden wird es also keine Verbesserungen geben. (Bundesrat Schreuder: Sie haben das Gesetz nicht gelesen!)

Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt unsererseits ist es, dass die Prüfrechte des Rechnungshofes nicht ausgeweitet werden. Ursprünglich war ja noch die Rede davon, dass Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit zumindest 25 Prozent beteiligt ist, ebenfalls umfasst sein werden. Leider wurde diese Hürde aber wieder auf 50 Prozent gelegt, und somit gibt es auch in diesem Bereich nicht so viel Transparenz für die Öffentlichkeit, wie es möglich sein könnte.

Wir verstehen ja, dass Schwarz-Grün jetzt Torschlusspanik hat. Wenn man – wie besonders die Grünen – die eigenen Wahlversprechen und Ideale in den letzten Jahren (Bundesrat Schreuder: ... eine Partei, die ihre eigene Buchhaltung verbrennt!) derart mit Füßen getreten hat und dann trotzdem nichts geschafft hat mit dieser schwarz-grünen Chaosregierung (Bundesrat Schreuder: ... Transparenz bei der Grazer KPÖ!), dann muss man sich selbst einreden, dass doch alles irgendwie einen Sinn gemacht hat, das verstehe ich ja. Das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz ist jetzt offenbar der letzte grüne Strohhalm, an den Sie sich mit aller Kraft klammern müssen (Beifall bei der FPÖ – Bundesrat Schreuder: Was ist mit der Buchhaltung der Wiener FPÖ?), bevor Ihre grünen Kollegen im Nationalrat (Bundesrat Schreuder: Graz?) in wenigen Monaten dann hoffentlich die Büros räumen müssen. (Neuerlicher Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

Alles in allem kann man sagen, dass in diesem sogenannten, angeblichen Informationsfreiheitsgesetz nicht das drinnen ist, was draufsteht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.47

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich begrüße Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler sehr herzlich bei uns im Bundesrat – herzlich willkommen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. Ich erteile ihr dieses.