13.45

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Bei diesem Bundesgesetz geht es um die „erneuerbare Wärmebereitstellung in neuen Baulichkeiten“. Früher hat es nur geheißen: in neuen Gebäuden, jetzt heißt es: „in neuen Baulichkeiten“.

Dieses Gesetz soll nun das Bundesgesetz zum Ausstieg aus der fossil betriebenen Wärmebereitstellung ersetzen. Die Uneinigkeit dieser zum Scheitern verurteilten Koalition wird auch bei dieser Gesetzesvorlage sichtbar. Trotz eines einstimmigen Beschlusses im Ministerrat wurde jetzt ein Jahr lang an der Entschärfung des EWG gefeilt.

Im Namen des Green Deals der EU, den die Regierungsparteien unterstützen, wird heute über ein Einbauverbot von Heizungsanlagen, welche mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, in Neubauten und in neuen Baulichkeiten abgestimmt, weiters über die Ausweitung und Attraktivierung der Förderangebote im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes für die Umrüstung, den Austausch von bestehenden Heizungsanlagen auf klimafreundliche Anlagen.

In der Übergangsbestimmung steht – nur ganz kurz erklärt –: alle Anlagen, „für die vor dem Inkrafttreten [...] eine Zulassung beantragt wurde“ und „für die gemäß den bis dahin geltenden bundes- oder landesrechtlichen Regelungen keine Zulassung erforderlich und das Rechtsgeschäft über den Erwerb der Anlage vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung abgeschlossen war“, „dezentrale Anlagen, die für den Betrieb mit fossilen Brennstoffen geeignet sind“, „zentrale Anlagen, die für den Betrieb mit gasförmigen fossilen Brennstoffen geeignet sind“.

Ausgenommen vom Einbauverbot sind „Anlagen, die mit erneuerbarem Gas aus eigenen Erzeugungsanlagen betrieben und über eine direkte Leitung von der Erzeugungsanlage beliefert werden“. Dieser Passus wirft für mich und vielleicht auch für einige andere Fragen auf, die ich näher beleuchten möchte.

Frau Minister, was verstehen Sie oder wer legt fest, bis zu welchem Abstand man von einer direkten Leitung spricht? Zählen da Meter, zählen Sicherheitsklappen, zählen Drucksteigerungsstationen, Reinigungsfilter? Was ist das, eine Unterbrechung der direkten Leitung? Vielleicht können Sie dazu dann kurz Stellung nehmen.

Auf der einen Seite sollen neu entstehende Biogasanlagen, aber auch bestehende Biogasanlagen das von ihnen produzierte Gas nicht mehr verstromen, sondern das Biogas auf Erdgasqualität bringen, sprich auf 98,5 Prozent Methangehalt; auf der anderen Seite nimmt man aber den Produzenten beziehungsweise den Anlagenbetreibern, die sich ans Netz anschließen sollen, die potenziellen Kunden weg.

Weiters zum Nachdenken ist für mich der Status Ihrer Homepage vom 3. Jänner 2024; da steht: Ende April 2022 wurde von der Bundesregierung der Reparaturbonus eingeführt. „Der große Andrang zeigt: Die Menschen in Österreich wollen in einer Welt leben, in der wir sorgsam mit unseren Ressourcen und unserer Umwelt umgehen.“ Ihr eigener Slogan, Frau Minister, zum Reparaturservice ist: „Reparieren statt Wegwerfen“.

Jetzt frage ich Sie, Frau Minister: Wir lassen einerseits Elektronikgeräte reparieren, um die Nutzungsdauer zu verlängern, um wertvolle Ressourcen zu schonen und Abfälle zu reduzieren. Das unterstützen wir Freiheitliche natürlich im vollen Umfang. Jetzt frage ich mich aber, wie das zusammenpasst, dass Sie andererseits das Wegwerfen von funktionierenden Heizgeräten fördern. Wie passt das zusammen? Wie passt Ihre Enteignungs- und Verbotspolitik hinsichtlich der verschiedenen Heizsysteme – darauf komme ich noch – zusammen mit dem Beschluss und der Errichtung der Green-Gas-Leitung der Länder Österreich, Italien und Deutschland? Sind alle Gasanlagen, die von dieser Leitung gespeist werden, direkt angespeist oder ist bei Ihnen nicht direkt direkt? Oder ist es etwas anderes, wenn wir Frackinggas aus Katar in die Leitung bekommen oder Erdgas aus Russland?

Bezüglich dieser Differenzierung der verschiedenen Gasformen und wie diese zu behandeln sind, haben wir ja bereits in den letzten Sitzungen diskutiert.

Ja, Frau Minister, aber die Zahl 98,5 kommt ja nicht nur bei der Gasqualität vor, sondern sie zeigt auch Ihre Unfähigkeit und das Scheitern Ihrer Energiepolitik (Beifall bei der FPÖ), denn im Dezember 2023 wurden in Österreich zu 98,5 Prozent Gas aus Russland bezogen. Dies beweist, dass Sie mit Ihrer Energiepolitik – außer dass diese bewirkt hat, dass sich die Gasverbraucherpreise teilweise verzehnfacht haben – vollkommen gescheitert sind. Ihre diskriminierende Energiepolitik trifft in Österreich immer noch rund 840 000 Gasheizungen, 500 000 Ölheizungen und über 80 000 Heizungen mit anderen Brennstoffen.

Das, was das Fass für mich – oder vielleicht auch für viele andere – natürlich noch zum Überlaufen bringt, ist das Umstellungsgebot für dezentrale fossile Anlagen auf Fernwärme, wenn das Gebäude in einem Ausbaugebiet liegt – sprich: Wenn ich jetzt ein Haus mit einer ordnungsgemäßen Heizung, die funktioniert, habe und diese Region als Fernwärmegebiet erklärt wird, muss ich hergehen und meine Heizanlage herausreißen, weil Sie es sich vorstellen. Dieses Gebot und diese Verbotsregierung stellt die völlig absurden Klimaziele der EU über alles und jeden in unserem Land. (Beifall bei der FPÖ.) Für uns Freiheitliche greift das damit auch massiv in unsere Grundrechte ein – Eigentum, Erwerbsfreiheit und so weiter.

Zusammenfassend bleibt mir nur mehr eines zu sagen: Das Einzige, das schlecht für das Klima ist, sind Sie persönlich und Ihre Wegwerfpolitik. Darum: Treten Sie zurück! Machen Sie Platz für einen Minister, der für unsere Bevölkerung leistbare Energiepolitik und Klimapolitik mit Hausverstand macht, ohne Vorurteile und ohne ideologiegetriebenen Enteignungs- und Verbotswahnsinn! (Beifall bei der FPÖ.)

13.52

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. Ich erteile ihm dieses.