Berichterstatterin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2024 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile ihm dieses.