12.16

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Herr Minister! Liebe Kollegen im Bundesratssaal! (Bundesrat Schreuder: Die vorige Rede ist nicht mehr zu toppen!) – Du sagst es. (Heiterkeit des Redners.) Sehr geehrte Zuseher zu Hause und hier im Bundesratssaal! Zu Punkt 4: Änderung des Ärzte­gesetzes 1998. Unter diesem TOP wurde die Facharztausbildung vom Medizinstudienplatz bis hin zum neuen MTD-Gesetz im Gesundheitsausschuss des Nationalrates verhandelt. Dabei ist vonseiten der Regierung auf die oppositionellen Forderungen eingegangen worden. Für das neue Sonderfach ist eine insgesamt fünfjährige Ausbildung, neun Monate Basisausbildung und 51 Monate fachärztliche Ausbildung, vorgesehen, mit der frühestens ab 1. Juli 2026 begonnen werden kann.

Die Vertreter aller Fraktionen zeigten sich einig darüber, dass damit ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Stärkung des Berufsbildes sowie generell der Primärversorgung in Österreich gelungen ist. Der Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin soll die erste Anlaufstelle für sämtliche gesundheitliche Anliegen sein. Man dürfe jedoch trotz dieser Änderungen nicht davon ausgehen, dass diese Gesetzesänderung ausreiche, um die Allgemeinmedizin aufrechtzuerhalten, denn es braucht auch eine deut­liche Aufstockung der finanziellen Mittel.

Zweitens: Ein weiterer ganz wesentlicher Punkt ist die Personalsituation. Eine Evaluierung des Personalbedarfs ist zwingend notwendig. Drittens: Finanzielle Fairness gegenüber allen Mitarbeitern ist sicherzustellen. Viertens: Die Einbindung der Wahlärzte ins Kassensystem ist sinnvoll, wobei die Aufhebung des Doppelbeschäftigungsverbotes umgehend sicherzustellen ist. Fünftens: Eine Novelle des Berufsrechts der gehobenen medizinisch-technischen Dienste sei dringend notwendig, da das seit 30 Jahren geltende MTD-Gesetz nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Berufe entspricht. Sechstens: Auch bei der unfall­chirurgischen Versorgung wurde Gefahr im Verzug festgestellt.

Siebtens: In einem Brief warnt die diesbezügliche Fachgesellschaft davor, dass die Versorgung von Schwerverletzten vor dem Kollaps steht. Die Probleme reichen von drastischen Personalproblemen in den Spitälern bis zu den Ausbil­dungslücken im Sonderfach Orthopädie. Es gelte daher, die Forderungen der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie betreffend entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Achtens: Der Ausbau der OP-Kapazität sowie eine Attraktivierung des Spitalarztberufes ist zwingend nötig.

Diese Gesetzesänderungen werden von uns unterstützt und als konstruktive Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinweg begrüßt.

Unsere Vorschläge darf ich daher wie folgt als Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echte Gesundheitsreform statt Verschlimmbesserung der Strukturen und der Versorgung im österreichischen Gesundheitswesen jetzt!“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen im österreichischen Gesundheitswesen organisatorisch, personell und finanziell umfasst:

- Evaluierung des Personalbedarfs auf allen Ebenen des Gesundheitswesens

- Finanzielle Fairness gegenüber allen Mitarbeitern im Gesundheitswesen

- Entbürokratisierung und Kompetenzerweiterung in den Berufsfeldern des Gesundheitswesens

- Weiterbeschäftigung älterer Kassenärzte und Erweiterung der Ausbildung

- Bundesweit einheitliches Stipendiensystem bei der beruflichen Ausbildung

- Einbindung der Wahlärzte ins Kassensystem und Aufhebung des Doppelbeschäftigungsverbotes

- Erhalt der Möglichkeit für behandelnde Ärzte, auch weiterhin lege artis Behandlungen in den einzelnen Krankenanstalten an schwerkranken Patienten vorzunehmen, ohne dass ,Gesundheitsökonomen‘ in einem ,Superboard‘ über Medikationen und damit Leben und Tod entscheiden

- Anpassung des Arzneimittel-Spannensystems zu Gunsten der österreichischen Vertriebsebenen und Erweiterung des Notfallparagraphen, um die Versor­gungs­sicherheit zu gewährleisten“

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Zu TOP 5: Die Änderungen im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kur­anstalten sind sinnvoll und werden in dieser Form von uns unterstützt.

Ansetzen könnte man unserer Meinung nach zusätzlich bei der Basisausbildung, die kürzer gestaltet werden könnte, sowie bei den Gehältern in den Lehrpraxen. (Beifall bei der FPÖ.) Das wäre ein guter Ansatz und würde Anreize für eine Ausbildung im Gesundheitssystem schaffen.

Zu Punkt 6: Grundsätzlich ist einmal mehr festzuhalten, dass diese Bundes­regierung ständig Gesetzesvorlagen erstellt, die später, weil sie eben nicht gut vorbereitet sind, abgeändert werden müssen.

Unter TOP 6 geht es um eine Änderung in der Beamten-Kranken- und Unfall­versicherung, die vor allem die Verlängerung der Bestimmungen zu Covid-Tests und die Abgabe von Heilmitteln zum Inhalt hat. Die Änderung ist verständlich und teilweise sinnvoll und wird daher unterstützt.

TOP 7: Änderung im Sozialversicherungsgesetz bezüglich Berufskrankheiten: Die ASVG-Novelle hatte eine Aktualisierung der Berufskrankheitenlisten zum Ziel. Bei den neu aufgenommenen Krankheiten handelt es sich durchwegs um eine nachvollziehbare Auflistung. Zu begrüßen ist auch die Aktualisierung der bishe­rigen Listen. Somit umfasst die künftige Liste 73 Krankheiten, die von Staub­lungen­krankheiten über durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit bis hin zu durch bestimmte chemische Stoffe wie Salpetersäure ausgelösten Erkrankungen reichen.

Damit eine Krankheit in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden kann, müssen zahlreiche Kriterien erfüllt werden. Eine ständige Aktualisierung ist notwendig und sinnvoll. Wir stimmen diesem Tagesordnungspunkt zu. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

12.23

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Der von den Bundesräten Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Echte Gesundheitsreform statt Verschlimmbesserung der Strukturen und der Versor­gung im österreichischen Gesundheitswesen jetzt!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch. Ich erteile dieses. – Bitte.