12.44

Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Schreuder hat es eigentlich sehr gut angemerkt: Als Erstredner hat man gewisse Vorzüge. – Du hast die fünf Punkte sehr gut herausgestrichen. Ich bin sehr froh, dass du manche Punkte, sage ich jetzt einmal, nicht unbedingt einfach erklärt hast, sodass ich einige Dinge ergänzen kann.

In diesem Sinne Danke an alle Fraktionen für diese Einhelligkeit. Ich glaube, es ist sehr wichtig, über alle Parteigrenzen hinweg anzuerkennen, wie wichtig dieses Thema ist. Es geht hier um die Versorgungssicherheit und um eine Erweiterung im Gesundheitsbereich für die Österreicherinnen und Österreicher.

Dein Punkt fünf ist für mich der wesentlichste. Es ist ein großer Tag für den ländlichen Raum, für unsere Regionen, denn damit wird den Apotheken im ländlichen Raum mehr Flexibilität, mehr Beratung, mehr Service, mehr Kompetenz gegeben, nämlich für eine bessere Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum.

Ein wesentlicher Punkt ist, glaube ich, die Ausweitung der Öffnungszeiten. Die wurden von 48 auf 72 Stunden erweitert. Kollege Schreuder hat die künftig möglichen Öffnungszeiten an den unterschiedlichen Wochentagen schon erwähnt, sodass ich nicht darauf einzugehen brauche.

Aber ein wesentlicher Punkt sind auch die Kernöffnungszeiten von 36 Stunden. Die bleiben in den Regionen zur Verwaltung quasi in den Bezirksverwaltungsbehörden. Da gilt unser großer Dank unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Kolleginnen und Kollegen in den Bezirksverwaltungsbehörden, im öffentlichen Dienst, die natürlich einen höheren Aufwand haben werden, die aber – und das gehört einmal gesagt – eine großartige Arbeit leisten. Ein großes Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der ÖVP.)

Ein großer Wurf ist die Erweiterung der Kompetenzen, etwa betreffend Gesundheitstests. Speziell in Richtung FPÖ darf ich eines sagen – denn das wurde nicht erwähnt –: Die Durchführung der Coronatests wird zum Dauerrecht. Das freut uns besonders, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wie schon erwähnt wird nun die Blutentnahme aus der Fingerkuppe sowie die Abstrichnahme aus Nase und Rachen in Apotheken ermöglicht. Die Abgabestellen wurden bereits erwähnt. Was aber auch ein wichtiger Punkt dabei ist: Deren Tätigkeit wird auf 10 Wochenstunden begrenzt. Was auch wichtig ist: Wenn es vor Ort in der Gemeinde eine Hausapotheke oder eine Apotheke gibt, ist das natürlich nicht gestattet. Auch die Erweiterung, dass es pro öffentliche Apotheke nunmehr bis zu drei Filialapotheken geben darf, wurde erwähnt.

Sehr wichtig für die Versorgung ist natürlich auch die Zustellung der Arzneimittel in die Senioren- beziehungsweise Pflegeheime – ich glaube, da gibt es eine große Flexibilität – und natürlich auch für Patientinnen und Patienten, die nicht mobil sind. Da kann in Zukunft zugestellt werden. Auch dafür ein großes Dankeschön!

Apotheken sind ein wichtiger Teil der regionalen Gesundheitsversorgung. Sie sind quasi medizinischer Nahversorger und Beratungsstelle für die Patientinnen und Patienten. Das wird in Zukunft noch leichter werden, noch flexibler werden, noch kompetenter werden. Deswegen auch ein großes Danke an alle Fraktionen, die hier zustimmen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

12.48

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächster ist Herr Bundesrat Christian Fischer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.