14.00

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherin, lieber Besucher! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! In der gegenständlichen Gesetzesvorlage geht es, wir haben es bereits von meiner Vorrednerin gehört, darum, dass akademisch ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in Zukunft den Titel akademische Sozialarbeiterin, akademischer Sozialarbeiter oder akademische Sozialpädagogin beziehungsweise ‑pädagoge führen dürfen.

Warum ist die Einführung dieser Titel so wichtig? –Wir ehren damit in erster Linie eine Gruppe von Menschen, die oft im Schatten stehen, aber das Fundament unserer Gesellschaft bilden, nämlich die Menschen, die in den sozialen Berufen tätig sind. Diese – man kann sie wirklich so nennen – Heldinnen und Helden unseres Alltags stehen Tag für Tag an vorderster Front, um anderen zu helfen, um Trost zu spenden und um Hoffnung zu geben.

Sie begegnen denen und arbeiten mit denjenigen, die kämpfen, die verloren sind und die oft von der Gesellschaft vergessen wurden, egal ob mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen in schwierigen Lebenssituationen oder Menschen mit Behinderungen. Sie sind stets da, um zu unterstützen, zu ermutigen und zu inspirieren und tragen dadurch tagtäglich aktiv dazu bei, dass unsere Gesellschaft ein Stück besser funktioniert. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Doch allzu oft bleiben ihre Anstrengungen unbeachtet und ihre Arbeit auch ungewürdigt, deshalb entscheiden sich immer weniger Menschen dafür, einen Beruf im Bereich der sozialen Arbeit zu ergreifen. Im Bundesland, in dem ich wohne – in Vorarlberg – und in dem auch unser Minister wohnt und von wo er herkommt, sind die Berufe der Sozialpädagoginnen, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter bereits Mangelberufe; ebenso in den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg. Deshalb ist es an der Zeit, dass wir das anerkennen und diese Arbeit auch würdigen.

Es ist an der Zeit, dass wir verstehen, dass Sozialarbeit nicht nur ein Job, sondern eine Berufung ist, die von Mut, Mitgefühl und Hingabe geprägt ist. Deshalb freut es mich, dass wir mit der Zustimmung zur gegenständlichen Gesetzesvorlage – das heißt mit der Einführung von Berufstiteln – diesen außergewöhnlichen Menschen die Anerkennung zollen, die sie verdienen, denn ein Titel ist mehr als nur ein Wort. Er ist ein Symbol für Kompetenz, Vertrauen und Respekt.

Genau wie man zum Beispiel zu einem Anwalt geht, da man weiß, dass sich nur jemand Anwalt nennen darf, der sein Wissen und seine Fähigkeiten durch ein Studium und eine positive Absolvierung einer Prüfung erworben hat, so sollten auch ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen das gleiche Recht haben, sich mit einem offiziellen Berufstitel als solche zu bezeichnen.

Diese Titel sind nicht nur eine Bezeichnung, sondern ein Beweis für harte Arbeit, für Entschlossenheit und für Fachwissen. Die Titel sind ein Zeichen dafür, dass diejenigen, die so einen Titel tragen, eine wertvolle Ausbildung absolviert haben, um ihre Berufung mit Professionalität auszuüben. Ein Berufstitel schafft auch Vertrauen für Klientinnen und Klienten in die Person, die ihn trägt.

Wir hoffen, dass durch diesen verankerten Titelschutz und die damit einhergehende Aufwertung dieser Berufsgruppen auch in Zukunft wieder mehr Menschen eine akademische Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit machen werden, denn wir brauchen diese Menschen dringend, damit unsere Gesellschaft auch in Zukunft ein Ort ist, an dem jeder Mensch die Hilfe und Unterstützung erhält, die er braucht.

Ich danke an dieser Stelle allen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen für ihren unermüdlichen Dienst für unsere Gesellschaft. Sie leisten eine wertvolle Arbeit für den sozialen Zusammenhalt und die soziale Teilhabe in unserer Gesellschaft.

Dieses heute zu beschließende Grundsatzgesetz ist wichtig, denn wenn wir nichts tun, dann ist zu befürchten, dass diese Bereiche weiterhin an Attraktivität für Fachkräfte verlieren und damit der Fachkräftemangel verschärft wird. Wir können auf die Expertise von akademisch ausgebildeten Menschen in den sozialen Berufen auch in Zukunft nicht verzichten. Im Gegenteil, ich bin der Meinung, dass dieser Bereich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in Zukunft wichtiger denn je sein wird.

Daher bitte ich Sie alle, der gegenständlichen Gesetzesvorlage zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

14.05

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile ihr das Wort.