15.04

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und zu Hause am Livestream! Ja, wir nähern uns tatsächlich den EU-Wahlen, und die zurückliegenden Jahre haben uns allen mehr als deutlich gemacht, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit und gemeinschaftliche Vorgehensweise in Krisenzeiten ist.

Leider – und das möchte ich an dieser Stelle schon ganz kurz erwähnen – ist in der Bevölkerung oftmals sehr wenig bekannt, was auf EU-Ebene passiert. Immer wieder höre ich gefährliche Halbwahrheiten, was die da in Brüssel beschlossen haben und was, ach, gar so schrecklich für Österreich ist. – Das Gegenteil ist der Fall.

Um uns die EU näherzubringen, gäbe es gute Mechanismen abseits der medialen Berichterstattung, die aber leider sehr selten genutzt werden. Ein Beispiel dafür sind die EU-Gemeinderät:innen, die – soweit in den Gemeinden vorhanden – in jeder Gemeinderatssitzung die Möglichkeit hätten, auch über Dinge, die im EU-Parlament beschlossen werden, zu berichten.

In meiner Gemeinde zum Beispiel gibt es solch einen EU-Gemeinderat. Die Wahlen in Oberösterreich waren 2021, und er ist bis heute tatsächlich noch nie in Erscheinung getreten. Das halte ich grundsätzlich für sehr schade.

Umso mehr freut es mich, dass ich heute zumindest ein paar Inhalte der EU-Jahresvorschau aufgreifen darf. Ganz nebenbei kann ich jedem, jeder empfehlen – die (ein Exemplar der EU-Jahresvorschau in die Höhe haltend) schaut so aus, diese EU-Jahresvorschau –, sie einfach einmal durchzublättern. Sie ist super geschrieben und es sind wirklich interessante Dinge drinnen – einfach einmal anschauen, wer es noch nicht gemacht hat.

In dem unter diesem Tagesordnungspunkt zu behandelnden Bericht werden eben jene Initiativen vorgestellt, die für das Berichtsjahr 2024 im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz relevant sind. Ich möchte einige Dinge aus dem Bericht aufgreifen. Kollegin Schartel hat ja immerhin auch zwei positive Punkte gefunden – ich finde mehr! –: den Behindertenausweis und das Recht auf Reparatur. Das Recht auf Reparatur ist eine sensationelle Sache, würde ich sagen, aber ich möchte beim Frühstück anfangen.

Es gibt nämlich jetzt eine Frühstücksrichtlinie und man kann das auch so bezeichnen: Schluss mit dem Etikettenschwindel. Zu dem im April 2023 vorgelegten Vorschlag zur Änderung der sogenannten EU –Frühstücksrichtlinien konnte nämlich eine Einigung erzielt werden. Was ist das genau? – Es geht um Herkunftskennzeichnung bei Honig, und das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz für Konsument:innen und zur Stärkung der heimischen Produzent:innen.

Es ist nämlich schon wesentlich – zumindest mir ist das sehr wesentlich –, zu wissen, woher der Honig kommt. Bei Honigmischungen ist es nämlich jetzt so, dass eine Verpflichtung zur Angabe der Herkunftsländer besteht. Also da darf jetzt nicht mehr draufstehen: Mischung Honig aus EU-Ländern, sondern es müssen tatsächlich die Länder angeführt werden.

Ich möchte auch sagen, die Marillenmarmelade - wir haben ja zumindest bei uns die Marillenmarmelade und keine Aprikosenkonfitüre oder wie auch immer – feiert ihr Comeback, weil nämlich die Bezeichnung Marmelade jetzt nicht mehr nur auf Zitrusfrüchte beschränkt ist. (Bundesrätin Schumann: Jetzt hätten wir applaudiert!) – Was sagst du, Korinna? (Bundesrätin Schumann: Jetzt hätten wir applaudiert!) – Ja, bitte applaudiert für das Frühstück! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte auch – weil ich aus der Bevölkerung Feedback bekommen habe, von einer Ärztin aus dem Nachbarort – die neue Gentechnik ansprechen. Der im Juli 2023 vorgeschlagene Rechtsrahmen für Pflanzen, die mithilfe neuer Gentechnik gewonnen werden, sieht eine weitgehende Deregulierung der bestehenden und bewährten Gentechnikregelungen vor.

Während die Positionen der Mitgliedstaaten zum Teil weit auseinandergehen, ist die österreichische Haltung ganz klar: Auch für die neuen Gentechnikverfahren müssen die drei Grundpfeiler, nämlich das Vorsorgeprinzip, die wissenschaftliche Risikobewertung und die Kennzeichnungspflicht gelten.

Solange diese und zahlreiche weitere kritische Punkte und offene Fragen, wie zum Beispiel Fragen der Patentierbarkeit und Koexistenz nicht geklärt sind, ist eine Zustimmung Österreichs nämlich jedenfalls ausgeschlossen, und es ist auch wichtig, das einmal zu erwähnen. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Abschließend vielleicht noch – ich will ja nicht alles vorwegnehmen, Sie werden den Bericht ja dann selbst studieren (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP) – zum Tierschutz: Das von der Europäischen Kommission am 7. Dezember 2023 vorgeschlagene Tierschutzpaket wird von Österreich begrüßt. Zum einen wurde ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport und den damit zusammenhängenden Vorgängen vorgelegt, der die größte Reform der EU-Regelung in diesem Bereich darstellt.

Zum anderen sollen mit der Verordnung über den Schutz und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen erstmals EU-weit einheitliche Mindeststandards für Zucht und Haltung von Hunden und Katzen in Zuchtbetrieben, Zoohandlungen und Tierheimen festgelegt werden. Auch das halte ich für sehr wichtig.

Ich habe jetzt nur einige wenige Punkte herausgegriffen, denn ihr alle werdet das ja jetzt lesen. Ich denke, dass die im Programm beschriebenen Pläne und Ziele uns weiter in Richtung Stärkung und gemeinsames Vorgehen bringen und dass das gerade in diesen Zeiten sehr wichtig ist. – Danke für eure Aufmerksamkeit. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.10

Vizepräsident Dominik Reisinger: Vielen Dank.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr dieses.