19.17

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen und liebe Zusehende! Glücklicherweise bin ich ja jetzt eigentlich schon beim Tagesordnungspunkt 17, zu dem ich auch noch ganz kurz Stellung nehmen möchte. Es geht um das Thema Kinderreha, ein sehr, sehr wichtiges Thema. Durch die Kinderrehabilitation können Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen, chronischen Krankheiten oder nach Unfällen unterstützt werden, um ihre funktionelle Unabhängigkeit zu verbessern und dadurch auch ihre Lebensqualität zu steigern.

Eine entscheidende Rolle im Genesungsprozess der Kinder spielt sicher die Anwesenheit der Eltern oder naher Bezugspersonen während der Dauer der Reha. Ihre Liebe, ihre Unterstützung und Präsenz sind in dieser Zeit von unschätzbarem Wert. Die Eltern erlernen ja auch in der Reha wichtige Fähigkeiten und Handgriffe, um ihre Kinder später im Alltag daheim gut unterstützen zu können.

Da ist im letzten Jahr ein sehr, sehr wichtiger Meilenstein gelungen, eine jahrelange Forderung konnte endlich umgesetzt werden. Seit 1. November 2023 besteht die Möglichkeit, Kinder bis zu vier Wochen unter Bezug von Pflegegeld bei der Reha zu begleiten, und – was dabei sehr wesentlich ist – das mit einem echten Rechtsanspruch und verbunden mit einem Kündigungs- und Entlassungsverbot.

Das ist eine massive Entlastung für alle Betroffenen, das ist eine massive Verbesserung, wie man sieht, wenn man bedenkt, dass eine stationäre Kinderreha im Schnitt drei bis vier Wochen dauert. Das heißt, die Eltern mussten in der Vergangenheit einen Großteil ihres Jahresurlaubs verbrauchen, um ihr Kind in der Reha begleiten und unterstützen zu können.

Heute beschließen wir noch einen wichtigen Lückenschluss bei dieser Pflegefreistellung und Pflegekarenz für die Kinderreha: Mit dieser vorliegenden Novelle sind jetzt auch Einrichtungen erfasst, die keinen Vertrag mit der Sozialversicherung haben.

Warum ist das so wichtig? – Es gibt in Österreich eine kleine Anzahl sehr, sehr spezialisierter Rehaeinrichtungen für Kinder, die keinen Vertrag mit der Sozialversicherung haben, und das darf einfach kein Ausschlussgrund sein.

Jedes Kind in Österreich sollte die bestmögliche Förderung und Unterstützung erhalten, jedes Kind verdient die Chance, sein volles Potenzial entfalten zu können.

Deswegen bin ich sehr froh darüber, dass wir auch diesen Beschluss heute, wie ich hoffe einstimmig, hier im Bundesrat fassen werden. Vielen Dank dafür. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Noch ein Satz sei mir zum Entschließungsantrag der SPÖ, den Kollegin Gruber-Pruner einbringen wird, erlaubt: Das ist auch uns ein Anliegen. Beim Bezug von Wochengeld gibt es da ein Problem, und ich kann dir auch sagen: Es wird schon sehr, sehr intensiv daran gearbeitet, dass es da künftig eine Lösung geben wird. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.20

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner. – Bitte.