26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das allge­meine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (Haftungsrechts-Änderungsge­setz 2024 – HaftRÄG 2024) (2462 d.B. und 2481 d.B. sowie 11461/BR d.B.)

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Wir kommen nun zum 26. Punkt der Tages­ordnung.

Als Berichterstatter ist mir Herr Bundesrat Christoph Stillebacher genannt. – Ich bitte um den Bericht.