22.24

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher – wenn noch jemand da ist! Worum geht es bei diesem Tagesordnungspunkt? – Ganz kurz erklärt: Es geht um die Präzisierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie Rechtsbeistand.

Es ist da eine Anpassung vorzunehmen. Die entsprechende Richtlinie der Europäischen Union führt genau aus, wie die Rechte von Beschuldigten auf einen Rechtsbeistand zu handhaben sind. Diese Richtlinie wurde in Österreich auch umgesetzt. Allerdings gab es ein – ich nenne es so – Feedback von der Europäischen Kommission, dass die Umsetzung, wie wir sie vorgenommen haben, nicht ganz dem entspricht, wie die Europäische Kommission das vorschlägt.

Nun zum Inhalt dieses Gesetzes: Es wurde an gewissen Stellen nachgebessert. Es geht darum, dass die Verständigungspflichten noch ausgedehnt werden müssen. Es geht nämlich nicht nur darum, einem Beschuldigten darzulegen, dass er ein Recht auf einen Verteidiger hat, sondern auch darum, dass er darauf verzichten kann, und weiterführend auch darum, dass der Beschuldigte, wenn er darauf verzichtet, das jederzeit wieder ändern kann.

Es ist wichtig – das ist im Sinn der Novelle –, dass Menschen, die als Beschuldigte in einem Strafverfahren, in einem Finanzstrafverfahren, geführt werden und sich dort verteidigen müssen, ordentlich darüber belehrt werden und wissen, welche Rechte sie auf eine ordentliche Verteidigung haben, denn das ist ein wesentlicher Grundsatz des Strafverfahrens. Dem kommen wir natürlich gerne nach.

Im Jugendgerichtsgesetz soll ferner ein Redaktionsversehen im Zusammenhang mit der Beiziehung eines Jugendpsychiaters oder einer Jugendpsychiaterin betreffend junge Erwachsene behoben werden.

Beim Thema einer Verständigung eines Erziehungsberechtigten über den Freiheitsentzug soll außerdem klargestellt werden, dass die Verständigung unabhängig davon, ob das Kind ihr widerspricht, immer zu unterbleiben hat, wenn sie dem Kindeswohl zuwiderläuft.

Das in gebotener Kürze. – Vielen Dank für Ihre breite Zustimmung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

22.26

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile dieses.