13.37

Bundesrat Matthias Zauner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Meine Damen und Herren! Nach dieser Wahlanalyse der Innsbrucker Gemeinderatswahl und dem Geschichtsunterricht mit Blick auf die vergangenen Jahre durch Kollegen Steiner nun einmal zunächst zur vorliegenden Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986.

Sie ist einerseits durch eine Regierungsumbildung ausgelöst worden, auf der anderen Seite ist sie eine Ergänzung, die auf Initiative unserer Bundesratskollegen Sascha Obrecht und Karl-Arthur Arlamovsky geschieht, nämlich dass in Zukunft auch die Betrauung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und es damit zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit kommt.

Da darf ich die Aussagen von Kollegin Schumann vom vergangenen Montag unterstreichen, dass es ein gutes Zeichen des Bundesrates ist, dass aus einer Oppositionsinitiative eine gemeinsame Initiative aller Fraktionen geworden ist. (Beifall bei ÖVP, Grünen und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Wie bereits ausgeführt kommt es zu einer Kompetenzänderung durch den Abgang unseres Digitalisierungsstaatsekretärs Florian Tursky hin zu unserer Staatssekretärin Claudia Plakolm. Herr Kollege Steiner, Sie brauchen sich über Kollegin Plakolm sicherlich keine Sorgen zu machen. (Bundesrat Steiner: Mach ich mir aber!) – Es ist nicht notwendig.

Ich darf hier eines richtigstellen, weil es, glaube ich, wichtig ist: Das betrifft Ministerin Aschbacher, bei der es ja um eine Plagiatsaffäre gegangen ist. Sie ist zurückgetreten. In Wahrheit ist sie komplett unnötigerweise zurückgetreten, denn alle Vorwürfe wurden entkräftet und es ist in Wahrheit nichts übergeblieben. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Steiner: Ihr könnt sie ja wieder zurückholen, wenn sie so gut war! Zurückholen! – Präsidentin Göll übernimmt den Vorsitz.)

Herr Kollege Steiner hat aber mit einem recht – da darf ich Ihnen wirklich recht geben –: Bundesminister Kocher ist ein guter Mann. Schön, dass Sie das erkannt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Was bringt diese Kompetenzänderung? Es ändert sich bei den Beamtinnen und Beamten nichts, es gibt keinen zusätzlichen organisatorischen Aufwand, es ändert sich rein die politische Verantwortung. Der Breitbandausbau bleibt, wo er ist, die Digitalisierung kommt ins Bundeskanzleramt.

Wir hätten zwei Möglichkeiten gehabt. Wir hätten natürlich wieder einen anderen Staatssekretär, eine andere Staatssekretärin bestellen können. Das haben wir nicht getan, wir ändern ganz einfach die Kompetenzen.

Lassen Sie mich sehr wohl die Möglichkeit nutzen, mich bei Staatssekretär Tursky für all seine Aktivitäten im Bereich der Digitalisierung – die Weiterentwicklung der Handysignatur zur ID-Austria, der digitale Führerschein und der digitale Zulassungsschein, der Breitbandausbau mit einem Fördervolumen von 1,8 Milliarden Euro – zu bedanken. Zwei Drittel der Haushalte in Österreich sind gigabitfähig angeschlossen und 90 Prozent mit 5G abgedeckt. Das ist eine gute Bilanz unseres Digitalisierungsstaatssekretärs. Dafür, lieber Florian, an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wenn diese Agenden nun zu Staatssekretärin Claudia Plakolm wandern, ist das gut, denn wir haben ein wenig eine andere Sicht auf die Tätigkeit unserer Jugendstaatssekretärin. Ich nenne nur die drei wesentlichsten Punkte, die in ihrer Zeit als Jugendstaatssekretärin gelungen sind: 60 Prozent mehr Lohnentgelt für Zivildienerinnen und Zivildiener, übrigens auch für Rekrutinnen und Rekruten, die Anrechenbarkeit des Zivildienstes auf die Pflegeausbildung, aber auch die Erhöhung der Bundesjugendförderung. Die ist 2023 überhaupt erstmals um 20 Prozent und 2024 um 10 Prozent passiert.

Natürlich wird sich in den kommenden Monaten aus Zeitmangel nicht mehr wahnsinnig viel tun, aber es gibt doch das klare Bekenntnis der Staatssekretärin, die Digitalisierung mit einer Kompetenzoffensive, mittels 4 500 Workshops, in ganz Österreich in die Mitte, in die Breite zu bekommen. Sie will aber auch die Digitalisierung in die Tiefe bekommen, wenn es darum geht, die Exzellenz in diesem Bereich auszubauen und vor allem auch Lehrlinge für den IT-Bereich zu sensibilisieren und zu begeistern. All das sind die Ziele, und wir sind davon überzeugt, dass das bei unserer Staatssekretärin gut aufgehoben sein wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Es wurde viel über verschiedene Regierungsmitglieder und Probleme gesprochen, die diese womöglich bereitet haben. Da Sie es direkt angesprochen haben, Herr Kollege Steiner, darf ich schon auch auf eine Änderung dieses Gesetzes eingehen, die einmal notwendig wurde, damit ein gewisser Herbert Kickl Innenminister wird.

Es folgt jetzt eine Vorleseübung, denn ich will das nicht irgendwie arg darstellen, ich will das nicht übertreiben, aber wir haben einfach zehn Fragen an Herrn Kickl. Als kleine Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss können Sie ihm diese ja dann direkt übermitteln. (Bundesrat Steiner: Der war schon! Zu spät!)

„Herr Kickl, Sie haben zumindest in den Jahren 2014, 2015 und 2016 neben Ihrem Abgeordnetengehalt auch von der FPÖ Wien hohe Zahlungen erhalten und rund 20.000 Euro pro Monat aus Steuermitteln verdient. Deutlich mehr als ein Minister oder Landeshauptmann. Herr Kickl, sind Sie ein Gagenkaiser?

Herr Kickl, 2005 gründeten Sie mit einem Geschäftspartner die ‚Ideenschmiede GmbH‘, die 2018 (bzw. die Nachfolgeagentur) in Ihrer Zeit als Innenminister ein neues Polizeilogo für das Innenministerium erstellte. Warum haben Sie 2005 Ihre Beteiligung an dieser Werbeagentur über einen Treuhandvertrag verschleiert/versteckt?“ – (Bundesrat Himmer: Oho! – Bundesrat Schreuder: Richtig! Steht im „Falter“!)

„Herr Kickl, 2005 wurde auch ein Rahmenvertrag zwischen der ‚Ideenschmiede GmbH‘ und der FPÖ Kärnten abgeschlossen. ‚Bei Aufträgen von FPÖ-Landesregierungsbüros bekommt die FPÖ Kärnten 20  Prozent der Auftragssumme gutgeschrieben‘, steht in diesem Vertrag. Herr Kickl, waren Sie in dieser Vertragserstellung involviert bzw. ab wann wussten Sie von diesen verbotenen Kick-Back-Zahlungen?“ (Bundesrat Schreuder: Aha! Schau, schau!)

Wir sind bei Frage 4: „Herr Kickl, 2006 bis 2014 erhielt die ‚Ideenschmiede GmbH‘ über FPÖ-Landesrat Uwe Scheuch Landesaufträge in der Höhe von fast 1,5 Millionen Euro. Im Zeitraum 2007 bis 2012 wurden 50.000 Euro an einen Mitarbeiter Scheuchs zurücküberwiesen. Herr Kickl, ab wann und in welcher Form waren Sie in diese – mittlerweile durch ein Gericht bestätigten – Schmiergeldzahlungen involviert?“ (Bundesrat Schreuder: Ah!)

Frage Nummer 5: „Herr Kickl, bei den ‚Ideenschmiede‘-Ermittlungen wurde auch ein Zahlungsbeleg über 10.000 Euro Betreff: ‚Provisionszahlungen, Empfänger: Kickl‘ gefunden. Herr Kickl, für welche Leistungen haben Sie diese Provisionszahlungen erhalten? Haben Sie diese Zusatzeinkünfte ordnungsgemäß versteuert?“

Frage Nummer 6: „Herr Kickl, es ist auch mittlerweile bestätigt, dass Gewinne der ‚Ideenschmiede GmbH‘ in der Bilanz rechtswidrig verschleiert wurden. Ab wann und in welcher Form waren oder sind Sie in diese Bilanz-Fälschung involviert/informiert? Gab es seit Gründung der ‚Ideenschmiede GmbH‘ (bzw. durch deren Nachfolgeagentur) Gewinnausschüttungen an Sie oder an nahestehende Personen?“

Nächste Frage: „Herr Kickl, obwohl Sie betonen, der Treuhandvertrag aus 2005 wurde von Ihnen ‚mündlich‘ gekündigt, wird 2010 – als Sie Generalsekretär der FPÖ waren – beim Kauf des Gebäudes der ‚Ideenschmiede GmbH‘ durch Sie und Ihren Geschäftspartner ein neuerlicher Treuhandvertrag geschlossen. ‚Herr Thomas Sila erklärt, eine Hälfte der (...) Liegenschaft nicht auf eigene Rechnung, sondern als Treuhänder des Herrn Kickl, der ihm dazu den halben anteiligen Kaufpreis von Euro 102.500,- zur Verfügung gestellt hat, erworben zu haben.‘ Herr Kickl, aus welchem Grund wollten Sie auch die Miteigentümerschaft des ‚Ideenschmiede‘-Gebäudes verheimlichen? Herr Kickl, sind Sie oder Ihnen nahestehende Personen über Treuhandverträge nach wie vor Miteigentümer dieser Immobilie? Herr Kickl, haben Sie jemals Mieteinnahmen aus dieser Miteigentümerschaft erhalten?“

Wir kommen zu den letzten drei Fragen: „Herr Kickl, das ‚Ideenschmiede-Gebäude‘ wurde zu einem sehr günstigen Preis (200.000 Euro für rund 400 m2) erworben. Auf Basis welcher Grundlage wurde dieser Kaufpreis festgelegt? Wurde der Verkauf ausgeschrieben bzw. wurde dieses Gebäude auch anderen Interessenten angeboten?“ (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Vorletzte Frage: „Herr Kickl, das ‚Ideenschmiede‘-Gebäude wird aktuell um einen Kaufpreis von 1,2 Millionen Euro angeboten. Wie erklärt sich diese enorme Wertsteigerung? In welcher Form profitieren Sie oder Ihnen nahestehende Personen oder Unternehmen von dieser Wertsteigerung?“

Und zuletzt: „Herr Kickl, illegale Geldflüsse sehen wir aktuell auch in der FPÖ Steiermark.“ – (Oh-Rufe bei der ÖVP.) – „Ab wann und in welcher Form waren Sie in diesen illegalen Geldflüssen aus dem steirischen FPÖ-Klub über komplizierte Vereinskonstruktionen an FPÖ-Funktionäre und an rechtsextreme Vereine und Burschenschaften involviert? Herr Kickl, wieso haben Sie die Aufdecker des FPÖ-Finanzskandals in der Steiermark aus der Partei ausgeschlossen, anstatt ihre Hinweise aufzunehmen und aufzuklären?“ – Fragen über Fragen an Herrn Kickl. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.47

Präsidentin Margit Göll: Ich habe das Stenographische Protokoll mit den behaupteten inkriminierenden Äußerungen geprüft und darf allgemein festhalten, dass ich als Präsidentin des Bundesrates – ich gehe jetzt davon aus, dass ich im Namen aller Mitglieder des Bundesrates sprechen darf – der Überzeugung bin, dass in keinem Fall eine Verharmlosung der NS-Zeit beabsichtigt war.

Ich darf Sie auch eindringlich um Folgendes bitten: Wir haben natürlich in der Ausübung unseres Mandats eine sehr hohe Verantwortung und eine Vorbildfunktion. Wir haben auch das öffentliche Interesse und auch die Würde des Hauses, nämlich des Parlaments, zu wahren.

Ich komme noch einmal zur Geschäftsordnung zurück und lese auch bezüglich des Ordnungsrufes vor, warum kein Ordnungsruf gegeben wird. (Bundesrätin Schumann: Aber nicht, weil es nicht geht!): § 70, Ruf zur Ordnung: „Der ‚Ruf zur Ordnung‘ kann vom Präsidenten auch am Schluß der Sitzung, in der der Anlaß gegeben wurde, oder am Beginn der nächsten Sitzung nachträglich ausgesprochen werden.“ Es ist also nicht möglich. (Bundesrätin Schumann: Wäre es sonst gewesen!) In diesem Sinne würde ich Sie wirklich bitten, mit der Wortwahl sehr sensibel umzugehen und ein Vorbild zu sein. – Vielen Dank.

Wir gehen in der Tagesordnung weiter.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. – Bitte. (Bundesrat Schennach: Der klärt jetzt auf!)