Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Psychothe­rapiegesetz 2024 erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psycholo­gengesetz 2013 geändert werden.

Der Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Margit Göll: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. – Bitte sehr.