Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (fortsetzend): Sie dürfen. – Es ist aber nach wie vor so: Frauen dürfen das bitte selber entscheiden. (Bundesrat Schreuder: Dazu braucht es alle Maßnahmen! Dafür braucht es Kinderbetreuung, einfach alles, dann hast du Wahlfreiheit! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn wir Frauen wirklich unterstützen wollen, muss der Staat auch jene Frauen einmal richtig unterstützen, die bereit sind, eine Betreuungstätigkeit zu übernehmen, die der Staat ihnen gar nicht bieten kann, denn wir haben kein Personal für die Kindergärten, wir haben zu wenige Kindergärten, es gibt keine Kinderkrippen. Ihr wollt das aber einfach nicht hören, weil ihr einen ideo­logischen Tunnelblick habt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schreuder: Wir sind ideologisch? Ihr seid ideologisch!)

Alle Frauen, alle Familien – egal wie – haben das Recht, sich selbst für diese Dinge zu entscheiden. Und es entscheidet nicht eine grüne Ideologie oder eine rote oder eine linke Ideologie, wie wir in Österreich leben dürfen! (Beifall bei der FPÖ. – Unruhe im Saal.)

So, und jetzt zum Tagesordnungspunkt 8: Herr Kollege Schreuder sieht das ein bisschen harmloser, er sagt, es sind nur ein paar kleine Novellierungen und in Wirklichkeit ist das alles harmlos. Für mich ist es wieder erstens einmal ein Zeichen, dass bedauerlicherweise unter der jetzigen Regierung Geset­zesvorlagen nicht den normalen parlamentarischen Weg durchlaufen: dass man rechtzeitig Regierungsvorlagen macht, rechtzeitig Beschlüsse fasst, sodass auch ein Begutachtungsverfahren ablaufen kann. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.) Nein, es wird alles mit einem Initiativantrag gemacht. Das ist auch der Grund, warum wir gegen diesen Tagesordnungspunkt stimmen.

Etwas Positives gibt es auch einmal zu sagen, nämlich bezüglich der Regelungen des Fristenlaufs der Hinterbliebenenpension bei minderjährigen Kindern. Bis jetzt war es leider so, dass sie, wenn sie nicht sechs Mona­te nachdem der Versicherungsfall eintritt, den Antrag auf Hinterbliebenenpen­sion stellen, sondern diese Frist versäumen, die Pension erst ab Antrag­stellung zugesprochen wurde. Jetzt wird es in diesem Gesetz so geregelt, dass ihnen, wenn sie bis zu sechs Monaten nach dem Erlangen des 18. Lebens­jahres den Antrag stellen, ab dem ersten Tag die Hinterbliebenenpension zuge­sprochen wird. Das ist auf alle Fälle eine sehr gute Lösung. Trotzdem werden wir aufgrund der Vorgehensweise diesem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.42

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwind­sackl. Ich erteile ihm das Wort.