Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Mai 2024 betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds.
„Gemäß Art. III Abschnitt 2(a) des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds nimmt der Gouverneursrat in Abständen von höchstens fünf Jahren eine allgemeine Überprüfung der Quoten der Mitglieder vor und empfiehlt Änderungen, sofern er diese für angebracht hält.“
Der Beschluss liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, ich komme zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. Ich erteile ihm dieses.